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  • 17. Oktober 2011

    Bauvertrag – Schwarze Schafe auf der Messe

    Bauherren suchen vor Baubeginn vielerorts Rat und Vergleichsangebote für den Bauvertrag. Dass sie dabei nicht nur an ausgewiesene Experten geraten, ist leider Fakt. Als Terrain für dubiose Geschäfte suchen sich schwarze Schafe der Baubranche gerne auch einmal anerkannte Baufachmessen aus.

    Vertrag für den Neubau

    Den Bauvertrag vor der Unterzeichnung in Ruhe prüfen. (Foto: Notorious91 / istockphoto.com):

    Bauvertrag – Vorsicht beim Sonderangebot

    Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter mit Schnäppchen im Bereich Bauvertrag werben, die nur kurzfristig Gültigkeit haben. Die offerierten und vermeintlich attraktiven Angebote können Bauherren am Ende teuer zu stehen kommen. Druck ist beim Abschluss eines Bauvertrags völlig unangemessen, warnt daher auch der Verband Privater Bauherren (VPB) künftige Häuslebauer. Bevor ein Vertrag unterzeichnet werden kann, muss das Angebot sorgfältig geprüft werden. Kein Bauherr sollte sich dabei unter zeitlichen Druck setzen lassen. In solchen, auf Eile ausgerichteten Fällen, handelt es sich nicht selten um ein dubioses Messe-Schnäppchen, das am Ende zu einem besonders teuren Hausbau führt.

    Bauvertrag – Werbebotschaften im Vertrag

    “Die Werbebotschaften im Prospekt stimmen oft nicht mit den im Vertrag festgelegten Leistungen überein”, äußert Eva Reinhold-Postina vom VPB. So komme es nicht selten vor, dass Bauherren den Erdaushub zu Baubeginn oder den Anschluss des Hauses an das öffentliche Kanalnetz gesondert zahlen müssen.

    Bauvertrag – Bausachverständige gefragt

    Damit es gar nicht erst zu solchen unliebsamen und sehr teuren Pannen kommt, rät der Verband Privater Bauherren dazu, den Entwurf des Vertrages durch eine sachkundige Stelle kontrollieren zu lassen. Dies könnte beispielsweise durch einen anerkannten und unabhängigen Bausachverständigen geschehen. Denn ist der Bauvertrag erst unterzeichnet, ist er auch rechtsgültig und muss von Bauherren eingehalten werden. Auch dann, wenn sich im Nachhinein Nachteiliges für den Bauherren ergibt. Auch ein Wiederrufrecht für Messe-Abschlüsse gibt es nicht, sodass Bauherren, die auf ein Messe-Schnäppchen der besonderen Art hereinfallen, die Nachteile hinnehmen müssen.

     

    Verweise:

    Bauvertrag aus dem Internet
    Der schlüsselfertige Bauvertrag
    Bauprojekt – Kurzcheck vor dem Baubeginn
    Unter Druck bei der Bauabnahme?

    Fertigbau – Bauherr hat Verpflichtungen
    Bauvertrag – Wann sind erste Zahlungen fällig?
    Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
    Bauabnahme – Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler
    Bauvertrag – DIN-Norm nicht rechtsverbindlich
    Die Klausel “hochwertig” im Bauvertrag


    Verfasst von Ursula Pidun

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