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Überschwemmung – Gutachten vor Aufräumarbeiten

Überschwemmungen durch Regen, Sturm oder Sturmfluten können immense Schäden verursachen. Wenn Hausbesitzer über entsprechende Versicherungen verfügen, haben sie eine Sorge weniger. Doch Vorsicht bei voreiligen Aufräumarbeiten. Zuerst muss der Gutachter her.

Versicherungsgutachten

Eine Gebäudeversicherung schützt bei Sturm- und Wasserschäden (Foto: YuriArcurs / Clipdealer.com)

Gutachten – Schaden erst taxieren lassen

Wenn heftige Gewitter, Regen, Sturm oder gar Sturmfluten ganze Regionen unter Wasser setzen, beginnt für Hausbesitzer und Anwohner eine harte Zeit. Aufräum- und Reparaturarbeiten prägen den Alltag und alles andere muss zurückstecken. Schließlich soll in kürzester Zeit wieder alles nutz-und bewohnbar werden, damit der normale Alltag weitergeht.

So sehr die Eile der Betroffenen auch nachvollziehbar ist: Experten warnen davor, Schäden gleich zu beseitigen. Denn erst muss ein Gutachter den Schaden taxieren. Ansonsten wird es für Versicherte teuer. Denn dann wird der Schaden oftmals nur teilweise reguliert.

Gutachten – Meldung beim Versicherer

Selbst dann, wenn Wasser durch die Decke sickert oder entwurzelte Bäume die Wege versperren, muss zunächst ein Gutachter der Versicherung den Schaden bewerten, erklärt Sven Kretschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Wer sich schnell beim Versicherer meldet, kann in der Regel auch schnell mit Hilfe rechnen. Wurde die Versicherung korrekt und unverzüglich informiert, dann sind die Geschädigten allerdings gefordert, Folgeschäden abzuwenden.

Gutachten – „vertretbarer Aufwand“

Reparaturen und Aufräumarbeiten können im „vertretbaren Aufwand“ vorgenommen werden, lautet die Vorgabe. So können abgedeckte Dächer mit Schutzplanen versehen und vollgelaufenen Keller ausgepumpt werden. Möglich sei es auch, Möbel an trockene Orte zu verrücken, erklärt der Experte. Allerdings müsse dies dokumentiert werden. Vorsorglich können Geschädigte auch direkt nach der Überschwemmung Fotos machen und sich Zeugen holen, die später die Angaben der Versicherten bestätigen. Mögliche Notfall-Reparaturen sollten zudem mit dem Versicherer besprochen werden, bevor sie in Angriff genommen werden.

Gutachten – ausreichend versichern

Tatsächlich versichert sind Geschädigte bei Überschwemmungen jedoch nur dann, wenn in der Hausrat-Versicherungspolice eine Elementarschadensklausel enthalten ist. „Die Hausratsversicherung deckt eigentlich nur Schäden durch Leitungswasser“, erklärt Fachmann Kretschmar. Schäden, die durch Regen oder Hochwasser entstehen, müssen also separat vertraglich abgeschlossen werden.

Verweise:

Bauversicherung – Übersicht
Wohngebäudeversicherung
Bauherren müssen gut versichert sein

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung
Tags:

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