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Recht – Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?

Gerichte haben es nicht immer leicht. Besonders dann nicht, wenn sie über Nachbarn urteilen müssen, die angeblich hinter der Hecke hocken, um sich als Spitzel zu betätigen.

Urteil Gartenhecke

Spitzel-Alarm hinter der Gartenhecke? (Foto: erwo1 / Clipdealer.com)

Kuriose Geschichten werden nicht weniger dubios, nur weil sie vor Gericht landen und nicht jeder, der sich im Recht fühlt, bekommt auch Recht. So manche Gerichtsbarkeit kann ein Klagelied darüber singen, mit welchen seltsamen Geschichten es sich mitunter zu befassen hat, damit Ruhe zwischen zwei Streithähnen entsteht. So auch das Landgericht Frankfurt/Oder. Es musste sich mit einem Bespitzelungsverdacht und einem daraus resultierenden Wunsch nach der Stutzung einer Hecke auseinandersetzen.

Recht – wenn der Nachbar hinter der Hecke lauert

So teilte der Deutsche Mieterbund unlängst mit, ein Hausbewohner habe von seinem Nachbarn eben genau eine solche Stutzung seiner auf beachtliche 2.10 Meter angewachsenen Hecke verlangt, weil er sich von ihm bespitzelt fühlte. Er beschuldigte den Nachbarn, extra hinter der Hecke zu stehen, um darauf zu lauern, persönliche Äußerungen des Klägers aufzuschnappen.

Dies verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, argumentierte das vermeintliche Bespitzelungsopfer und verlangte vom Nachbarn sein vermeintliches Recht und damit den Kahlschlag in Sachen Gartenhecke. Demnach sollte dieser das Corpus Delicti in Form der hochaufgeschossenen grünen Hecke auf eine magere Höhe von nur einem Meter zurückschneiden.

Recht – Richter weisen Klage ab

Diese Forderung wurde auch dem Landgericht Frankfurt/Oder zu viel. Die Richter wiesen die Klage des angeblichen Bespitzelungsopfers mit dem Hinweis zurück, die Hecke dürfe durchaus über eine Höhe von 2.10 Meter verfügen. Der Nachbar müsse damit die Hecke auch nicht stutzen. Dabei sei es völlig unerheblich, ob der Nachbarn eventuelle persönliche Äußerungen des Klägers belauscht.
(Aktenzeichen: 19 S 2/09).

Verweise:

Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht
Urteil – Recht der Bauherren gestärkt
Urteil – Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Garten
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