MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Bauvertrag – Vorsicht vor versteckten Fallen

Bauherren sind gut beraten, wenn sie ihren Bauvertrag mit größter Sorgfalt prüfen, bevor sie unterschreiben. Fallen, in die Bauherren hineintappen können, gibt es viele.

Bau-Vertrag

Beim Bauvertrag sollten Häuslebauer möglichst nicht in raffiniert ausgelegte Fallen tappen (Foto: AndreyPopov /istockphoto.com)

Daher rät der Bauherren-Schutzbund dazu, vor Abschluss des Bauvertrages unbedingt einen geeigneten Experten zu Rate zu ziehen. Der geschulte Fachmann erkennt Fallen auf Anhieb und kann Bauherren so vor teuren Folgen bewahren. Solche Folgen entstehen zumeist dann, wenn Laien vorformulierte Verträge unbedarft unterzeichnen. Dabei lassen sich individuelle Vertragsbestimmungen durchaus problemlos aushandeln.

Bauvertrag – darauf kommt es an:

  • Bau- und Leistungsbeschreibung
    Besonders wichtig ist der Vertragsgegenstand in Bauvertrag sowie die „Bau- und Leistungsbeschreibung“. Sie muss stets klar und umfassend beschrieben sein. So zählt beispielsweise zu einem klassischen Bauvertrag, der auch das Grundstück beinhaltet, immer ein Baugrundgutachten. Diese wird der gesamten Planung zugrunde gelegt und dies muss sehr genau im Bauvertrag festgelegt sein. Leistungsumfang, Art und Qualität der Baumaterialien sowie Angaben zur technischen Ausstattung müssen innerhalb der Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert und penibel genau aufgelistet werden. Mehr- und Minderleistungen, Zusatzwünsche sowie individuelle Maßnahmen sind ebenfalls genau in den Vertrag aufzunehmen.
  • Planungsleistung
    Es genügt nicht, im Bauvertrag zu regeln, dass der Bauträger das Haus errichten wird. Großer Stellenwert hat vielmehr die dazu gehörige Planungsleistung, die ausführlich dokumentiert sein muss.
  • Übergabe der Unterlagen
    Oftmals in Vergessenheit gerät die schriftliche Fixierung darüber, dass alle relevanten Baufortschritte pünktlich und vollständig vom Bauträger an den Bauherren übergeben werden müssen. Pünktlich bedeutet, dass im Bauvertrag das genaue Datum für die Fertigstellung der jeweiligen Leistungen eingetragen wird.
  • Vertragspreis und Bauzeit
    Vereinbarungen zum Vertragspreis sowie der vereinbarten Bauzeit halten Bauunternehmen gerne intransparent. Hier sollten Bauherren jedoch ebenfalls auf genaue Angaben pochen. Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn der Bauträger die Bauzeit von der Baugenehmigung abhängig macht, ohne genau festzulegen, bis wann der Bauantrag erledigt ist. Schlimmstenfalls kann sich die Bauphase dann über Jahre hinziehen.
  • Fertigstellungstermin
    Bauherren sollten den Fertigstellungstermin ebenfalls schriftlich fixieren. Bauträger halten sich mit solchen Zusagen von sich aus gerne einmal zurück. Doch eine Vertragsstrafe für Werkunternehmer kann nur eingefordert werden, wenn der Termin schriftlich festgelegt wurde. Experten und Profis im Bereich Planung schreiben solche Klauseln generell in den Vertrag.
  • Konkrete Zahlungsbedingungen
    Zahlungsbedingungen müssen ebenso konkret dargestellt werden. Nur so lässt es sich sicher verhindern, dass Bauherren in die Falle unausgewogener Zahlungspläne tappen. In solchen Fällen passiert es häufig, dass Bauherren in Vorleistungen gehen müssen ohne dass eine konkrete Bauleistung dem gegenübersteht. Zahlungen erfolgen in Etappen und richten sich stets nach dem Baufortschritt. Dies sollte auch genau in dieser Form im Vertrag festgehalten sein. Bauträger verbergen schon einmal undefinierbare Klauseln im Vertrag, die versteckte Vorauszahlungen beinhalten. De Expertenrat kann als Unterstützung beim Bauvertrag damit im wahren Wortsinn Gold wert sein.

Verweise:
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Bauvertrag – Wann sind erste Zahlungen fällig?
Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
Bauabnahme – Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler
Bauvertrag – DIN-Norm nicht rechtsverbindlich
Die Klausel „hochwertig“ im Bauvertrag

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags:

Das könnte Sie ebenfalls interessieren