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Versicherung – Sturmschäden schnell reguliert

Sturmtief Joachim, das vor gut einer Woche über die Lande zog, entwurzelte Bäume und hatte reichlich Schnee im Gepäck. Hausbesitzer sind nun mit der Regulierung der Schäden befasst. Was ist zu tun, damit diese auch schnell durch die Versicherung reguliert werden?

Sturmschäden Regulierung

Hausbesitzer hoffen bei Sturmschäden auf eine schnelle Regulierung (Foto: AwakenedEye / istockphoto.com)

Wer ausreichend versichert ist und die durch einen Sturm aufgetretenen Schäden dokumentiert, kommt schnell an das Geld der Versicherung. Zudem sollten die entsprechenden Nachweise sorgsam aufbewahrt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz in diesen stürmischen Zeiten hin. Ratsam sei es, die Schäden zu filmen und zu fotografieren, erläutern die Experten. Zudem könnten Nachbarn als wichtige Zeugen in Anspruch genommen werden.

Versicherung – Zeugen sind hilfreich

Zu den detaillierten Auflistungen der Schäden sollten Hausbesitzer auch Quittungen der jeweiligen Neuanschaffungen abheften. Sofern diese nicht mehr vorhanden sind, können solche Angaben auch aus der Erinnerung heraus aufgezeichnet werden. Dabei sollte der Zeitpunkt der Anschaffung der neuen Gegenstände unbedingt mit angegeben werden. Wichtig: Vor dem Absenden der Unterlagen an die Versicherung sollten sich die Geschädigten Kopien für die eigenen Unterlagen anlegen.

Versicherung – wer zahlt was?

Wer welche Schäden reguliert, bezieht sich auf die Art der Schäden. So sind Schäden, die beispielsweise durch einen umgeknickten Baum entstanden sind, ein klarer Fall für die Hausratversicherung. Auch Mobiliar, das zu Bruch geht, wird durch diese Versicherung abgedeckt. Schäden an Scheiben, die beispielsweise durch Wind, Sturm oder Hagel zerborsten sind, werden hingegen durch die Wohngebäudeversicherung abgewickelt.

Versicherung – Regulierung ab bestimmter Windstärke

Sturmschäden sind allerdings erst ab Windstärke acht abgesichert, klärt die Verbraucherzentrale auf. Bei der sogenannten Elementarschadensklausel der Versicherungsverträge handelt es sich schließlich um Schäden, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche entstanden sind. Allerdings muss eine solche Schadensregulierung speziell abgeschlossen werden.

 

Verweise:

Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauleistungversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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