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Tricksen beim Müll kann teuer werden

Wenn nach Weihnachten, Silvester und Neujahr eine Unmenge an Müll anfällt, nimmt der eine oder andere Hausbesitzer schon einmal die Müllpresse zur Hand. Der zusätzlich gewonnene Platz in der Tonne kann teuer werden, denn die Bußgelder hierfür sind drastisch.

Müllpresse

Wer Müll in die Tonne presst, muss mit hohen Bußgeldern rechnen (Foto: DonNichols)

Nach den Feiertagen stapeln sich im Haushalt Kartons, Schachteln, Geschenkpapier und Co ebenso, wie Restmüll in allen Varianten. Wer dann auf die Idee kommt, den Müll in der Tonne zu pressen, damit bei der nächsten Leerung alle weggeht, hat schnell das Nachsehen. Werden Hausbesitzer erwischt, drohen hohe Bußgelder.

Müll –
hohe Geldstrafen möglich

Besonders klug ist es daher nicht, wenn Hausbesitzer mittels spezieller Müllpresse für mehr Freiraum in der Aschentonne sorgen. So beginnt das neue Jahr möglicherweise gleich mit einer hohen Gelstrafe und das treibt die nachweihnachtlichen Kosten in unnötige Höhen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf rät Hausbewohnern daher von Trickserien in Sachen Müll dringend ab und hält auch gleich den Grund dafür parat.

Müll –
gerissen und festgeklemmt

Zwar kann die Tonne nach der Press-Aktion mehr Müll aufnehmen. Doch sie reißt auch schnell ein, erläutern die Experten. Zudem lässt sich die viel zu schwer beladene Tonnen von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirmen nicht mehr schleppen. Weitere Probleme treten beim Entleeren auf. Dies gestalte sich ebenfalls schwierig, weil der Müll nach dem Pressen oft festklemmt und nicht hinausrutschen kann.

Gepresster Müll kann Tausende kosten

Die Geldbußen für solche Aktionen sind in den Städten unterschiedlich festgelegt. Sie treffen Verursacher allerdings in jedem Fall empfindlich. So müssen betroffene Haushalte in einigen Städten Beträge bis zu 10.000 Euro für das verbotene Müllpressen bezahlen, in der Stadt Köln werden sogar Summen bis zu 50 000 Euro fällig. Für alle, die glauben, dagegen ließe es sich mit Sicherheit klagen, hält der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg bereits ein rechtskräftiges Urteil bereit. Es stellte unter dem (Aktenzeichen: 10 S 1684/06, klar, dass die Bußgelder rechtens sind.

 

Verweise:

Kamin – Vorsicht beim Verbrennen von Müll

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: ,

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