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Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort

Hausbesitzer müssen bevorstehende Bauarbeiten im Vorhinein ankündigen. Anderenfalls können sich Mieter solchen Maßnahmen schadlos widersetzen, entschied das Amtsgericht Frankfurt.

Baustelle

Ohne Ankündigung geplanter Bauarbeiten können sich Mieter widersetzen (Foto: SeanPrior / Clipdealter.com)

Hausbesitzer, die Umbauten planen von denen auch ihre Mieter betroffen sind, müssen die Bauarbeiten rechtzeitig und in vollem Umfang über mögliche Behinderungen ankündigen. Geschieht dies nicht oder viel zu spät, können sich Mieter querstellen und ohne finanzielle Konsequenzen die Arbeiten erste einmal ablehnen.

Bauarbeiten – Amtsgericht weist Klage zurück

Dieses Fazit hat das Amtsgericht Frankfurt gezogen und unter dem Aktenzeichen 33 C 2155/11-93 ein entsprechendes Urteil gefällt. Damit wurde gleichzeitig auch die Klage eines Hauseigentümers zurückgewiesen, der von dem Mieter einer seiner Garagen eine finanzielle Entschädigung haben wollte.

Bauarbeiten – Zufahrt zur Garage versperrt

Hintergrund waren geplante Bauarbeiten, über die der Mieter der Garage im Vorfeld nicht unterrichtet worden war. So wurde an dem betroffenen Haus ein Baugerüst aufgestellt. In der Folge versperrten Fahrzeuge der Baufirma die Zufahrt zur Garage des Mieters. Nachdem sich die Mitarbeiter der Baufirma weigerten, ihre Autos wegzufahren, parkte der erboste Mieter seinen Wagen quer vor die Garage.

Bauarbeiten – Hauseigentümer trägt Schaden

Als Folge konnten die Mitarbeiter nicht mehr mit ihren Wagen aus der Einfahrt herausfahren. Dadurch entstanden dem Bauunternehmen Kosten, die mit 1000 Euro dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt wurde. Dieser leitete die Kosten direkt an den Mieter weiter in der Annahme, dass dieser dafür zuständig sei.

Bauarbeiten – Mieter in Kenntnis setzen

Dies aber war ein gründlicher Irrtum, denn das Verschulden lag einseitig beim Hauseigentümer. Der Grund: Der Hauseigentümer habe es versäumt, den Mieter über die anfallenden Bauarbeiten in Kenntnis zu setzen. Daher konnte sich der Mieter auch nicht auf die Situation einstellen.

Verweise:

Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Recht – Tricksen beim Müll kann teuer werden
Recht – Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Recht – Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Recht – Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht</a>
Urteil – Rechte der Bauherren gestärkt
Recht – Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: ,

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