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Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden

Tritt aufgrund von Kanalarbeiten ein Schaden an privaten Immobilien auf, so haben Hausbesitzer einen Anspruch auf Schadensregulierung. Dies gilt sogar dann, wenn die verursachenden Arbeiten schon lange zurückliegen.

Schadenersatz nach Bauarbeiten

Anspruch auf Schadenersatz für Bauarbeiten gibt es auch bei Altschäden (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Hausbesitzer können somit auf ihr gutes Recht einer angemessenen Entschädigung pochen. Unter dem Aktenzeichen 1 U 379/06 stellte das Oberlandesgericht Koblenz klar, dass sich eine Abgeltung entstandener Schäden auch noch nach Jahren einfordern lässt.

Bauarbeiten –
verhandelter Fall eindeutig

Im verhandelten Fall ging es um Kanalbauarbeiten vor dem Grundstück eines Immobilienbesitzers, die schon im Jahr 1990 ausgeführt wurden.

Im Verlauf eines längeren Zeitraums kam es zu einer Senkung des Grundwasserspiegels. Dies hatte zur Folge, dass sich das Haus setze. Daraufhin entstanden erhebliche Risse am Haus.

Bauarbeiten –
Hausbesitzer im Recht

Der betroffene Hausbesitzer erkannte die Ursache in den Arbeiten, die von der Gemeinde in Auftrag gegeben wurden. Sowohl die Gemeinde als auch die beauftragte Firma wiesen eine diesbezügliche Schuld mit dem Hinweis auf Altschäden vehement zurück.

Bauarbeiten – Schäden müssen erstattet werden

Damit kamen sie vor Gericht allerdings nicht durch. Nach einer weitläufigen Beweiserhebung erhielt der Immobilienbesitzer im Jahr 2011 Recht. Demnach seien die damaligen Arbeiten derart fehlerhaft durchgeführt worden, dass die Verantwortlichkeiten für die Schäden zugeordnet werden konnten. Sowohl die Baufirma als auch die Gemeinde seien als Urheber der Schäden in der Pflicht und müssen nun für die entstanden Schäden in vollem Umfang aufkommen.

Verweise:

Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht</a>
Urteil – Rechte der Bauherren gestärkt
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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