Mietkürzungen bei Baulärm sind nicht immer rechtens. Besonders dann nicht, wenn eine Baumaßnahme vor Anmietung des Objekts vorhersehbar war.
BauarbeitenMietkürzungen bei Baulärm sind nicht immer rechtens. Besonders dann nicht, wenn eine Baumaßnahme vor Anmietung des Objekts vorhersehbar war.
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