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Immobilien – Streitpunkt Kanalisation

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten darüber, ob Hauseigentümer den Anschluss an die Kanalisation dulden müssen. Immerhin kann dies ziemlich teuer werden. Ein Urteil schafft Klarheit.

Urteil-Kanalisation

Sind Hausbesitzer zum Anschluss an die Kanalisation verpflichtet? (Foto: Foto: pagadesign / istockphoto.com)

Immer wieder kommt es zwischen Hausbesitzern und Gemeinden zu Streitfällen hinsichtlich der Anschlüsse an die Kanalisation. Fällt es unter das freie Entscheidungsrecht von Immobilienbesitzern, ob sie einem Anschluss zustimmen oder sind sie gesetzlich verpflichtet, sich anzuschließen?

Unter dem Aktenzeichen 1 K 979/10.KO kam es diesbezüglich nun zu einem Urteil. Demnach müssen Hausbesitzer der Entscheidung einer Gemeinde, ein Grundstück an die Kanalisation anzuschließen, Folge leisten. Dies gilt auch für den Fall, dass der betroffene Hausbesitzer Extrakosten tragen muss.

Immobilien – Pumpanlage installieren

Dem Urteil zugrunde liegt der Fall eines Grundeigentümerin, deren Grundstück am Ortsrand liegt und an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen werden sollte. Aus diesem Grunde wurde die Grundbesitzerin aufgefordert, eine speziell dafür erforderliche Pumpanlage sowie eine Druckleitung auf dem Grundstück zu installieren.

Dies aber passte der Grundeigentümerin gar nicht. Daher klagte sie gegen den Bescheid der Gemeinde, weil die Anbindung an die Kanalisation aus ihrer Sicht mit einem unzumutbaren Kostenaufwand verbunden war.

Immobilien – Gericht wies Klage ab

Vor Gericht kam die Grundeigentümerin mit ihrer Sichtweise nicht durch. Die Klage wurde abgewiesen. Zur Begründung erläuterten die zuständigen Richter, dass die Gemeinde das Recht habe, sich für den Anschluss eines Grundstücks an die Abwasserentsorgung zu entscheiden.

Grundstück – teure Kanalisation

Es sei zudem rechtens, dass hierzu eine notwendige Pumpanlage als Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage erforderlich werde. Die Grundeigentümerin habe hierfür Sorge zu tragen und sei verantwortlich. Auch die doch recht erheblichen Kosten von 11.500 Euro, die mit der Maßnahme und Auflage verbunden seien, befanden die Richter als durchaus zumutbar.

Verweise:

Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
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Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung
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