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Wohnen – Schneeräumen auf der Dachterrasse?

Die Dachterrasse ist eigentlich zum Entspannen und Sonnen da. Doch im klirrend kalten Winter ist es vorbei mit dem Relaxen. Haben sich hier jede Menge Schneemassen angesammelt, muss geräumt werden. Doch wer steht in der Pflicht?

Schneeräumen

Dachterrassen müssen von Schnee und Eis befreit werden (Foto: Foto: Kiyyah - / istockphoto.com)

Mieter von Dachterrassen sind zu beneiden. Im Sommer genießen sie das freie Terrain in vollen Zügen und können ausgiebig relaxen und sonnenbaden. Im Winter, wenn Eis und Schnee den Terrassenboden großflächig bedecken, könne sie auf den Hausbesitzer setzen. Denn der muss die winterliche Pracht entfernen, während sich der Mieter gemütlich zurücklehnen kann.

Wohnen – von der Räumpflicht befreit

Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Denn Hauseigentümer können nicht einfach davon ausgehen, dass ihre Mieter automatisch zur Schneeschaufel greifen und den Schnee auf der Dachterrasse zuverlässig räumen. Gleiches gilt auch für Schnee, der sich auf dem Dach angesammelt hat. Als Ausnahme gilt nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Vereinbarung zum Schneeräumen durch den Mieter getroffen wurde.

Wohnen – Zutritt, wenn Gefahren drohen

Mieter, die vom Schneeräumen befreit sind, sehen sich allerdings auch der Kehrseite der Medaille ausgesetzt. Denn sie dürfen keinesfalls verhindern, dass der Schnee durch den Hauseigentümer entfernt wird. Somit müssen sie dem Vermieter auch entsprechend Zutritt zur Dachterrasse gewähren. Da fühlt sich der eine oder andere Dachbewohner durchaus in seiner Privatsphäre gestört. Doch es hilft nichts: Spätestens dann, wenn die Schneelasten zu einer ernsthaften Gefahr werden, muss der Zutritt zur Wohnung sicher gewährleistet sein. „Denn in diesem Fall gilt dasselbe wie in anderen Gefahrensituationen auch“, stellt Ropertz klar.

 

Verweise:

Einsturzgefahr – wenn das Dach nicht mehr trägt
Winterdienst ist Pflicht für Hausbesitzer
Grundstück – Verkehrssicherungspflicht im Herbst
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Weihnachten – Unfall bei Deko im Freien
Gartenmöbel im Winterschlaf
Sturmversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung
Immobilien – so friert das Haus nicht ein<

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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