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Bauen – energetische Sanierung mit Garantie

Energetische Sanierungen sind nicht nur in aller Munde sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Damit Bauherren ihren diesbezüglichen Eifer jederzeit nachweisen können, sollten sie Bescheinigungen vom ausführenden Handwerker fordern.

Energetische Sanierung

Handwerksbetriebe sind verpflichtet, energetische Sanierungen zu bescheinigen (Foto: Foto: EricHood / istockphoto.com)

Energetische Sanierungen sind in diesen Zeiten besonders angesagt. Überall wird fleißig gehämmert, gedämmt und saniert. Diese Maßnahmen beruhen allerdings nicht nur auf Freiwilligkeit. Zwar sanieren die meisten Bauherren aus eigener Initiative und Überzeugung für die gute Sache.

Bauen – per Gesetz verpflichtet

Immobilienbesitzer werden auch per Gesetz dazu verpflichtet, den Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) nachzukommen. Anderenfalls drohen hohe Bußgelder, die sicher niemand gerne bezahlen möchte. Schließlich sind solche vermeidbaren Kosten für Betroffene herausgeworfenes Geld und erfreuen lediglich das Budget der Gemeinden.

Bauen – Sanierung schwarz auf weiß

Wer schon fleißig saniert hat, der sollte von den ausführenden Handwerkern eine Bescheinigung über die energetische Maßnahme verlangen. Dabei sollte aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Schriftlich sollte hierbei bestätigt sein, dass beispielsweise das Bauergebnis den genauen Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht.

Bauen –
Unternehmerklärung vorgeschrieben

Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Eine solche sogenannte „Unternehmererklärung“ wird grundsätzlich sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch nicht immer wird diese auch automatisch vom Bauunternehmer ausgefüllt und dem Bauherren ausgehändigt. Ein solches Versäumnis kann ausführende Handwerksbetrieb allerdings teuer zu stehen kommen. Stellen solche Betriebe dem Bauherren keine entsprechende Bescheinigung aus oder fügen falsche Angaben ein, so kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro fällig werden.

 

Verweise:

Energie – Änderungen ab Neujahr 2012
EnEV – zum Dämmen verdammt?
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
EnEV – Erinnerung an Stichtag für Dämmung
Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Wasserleitungen benötigen Schutz
Bei Altbauten wird Nachrüstung zur Pflicht
Heizkosten seit Jahren im Aufwärtstrend
Modernisierung der Heizanlage spart viel Geld

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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