Blogs Heizen Mietern darf nur der tatsächliche Verbrauch der Heizenergie in Rechnung gestellt werden. (Foto: convisum / Clipdealer.com) Mieter dürfen nur für den tatsächlichen Verbrauch der Energie zur Kasse gebeten werden. Heizen
Heizen Mietern darf nur der tatsächliche Verbrauch der Heizenergie in Rechnung gestellt werden. (Foto: convisum / Clipdealer.com) Mieter dürfen nur für den tatsächlichen Verbrauch der Energie zur Kasse gebeten werden. Heizen