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Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache

Eigentum verpflichtet. Hausbesitzer, die vermieten, sind demnach auch zur gründlichen Entfernung von Schimmelbefall verpflichtet. Selbst dann, wenn es sich um einen Altbau handelt und es zum Bauzeitpunkt noch keine entsprechenden Bauvorschriften gab.

Schimmelbildung

Hausbesitzer müssen für eine einwandfreie Mietsache sorgen (Foto: Foto: kzenon / istockphoto.com)

Der Befall eines Hauses oder der Wohnung durch Schimmelpilz führt zwischen Eigentümern und Mietern häufig zu Unstimmigkeiten. Oftmals ist nicht klar, wer solche unangenehmen Schäden beseitigen und die Kosten tragen soll. Ein aktuelles Urteil schafft Klarheit. Demnach muss kein Mieter gefährliche Sporen im Sinne von Schimmelpilz in der Wohnung hinnehmen oder auf eigene Kosten beseitigen.

Immobilien – Recht auf Schimmelpilz Beseitigung

Grundlage des Urteils, das unter dem Aktenzeichen 15a C 58/10 einsehbar ist, bildet die Vorgabe, dass ein Vermieter eine mängelfreie Mietsache bieten muss. Dies betrifft auch die sachgerechte Entfernung von Schimmelpilz. Das für diesen Fall zuständige Amtsgerichts in Berlin- Wedding befand zudem, dass sich der Hauseigentümer nicht darauf berufen kann, dass es während der Bauphase des Objekts noch keine entsprechenden Bauvorschriften gab.

Immobilien – Mietkürzung bei Schimmelpilz rechtens

Dem Urteil liegt der Fall einer Wohnung aus dem Jahre 1938 zu Grunde, an dessen Wänden sich in der Küche sowie im Wohnraum Schimmelpilz gebildet hatte. Daraufhin kürzte der Bewohner die Miete und verlangte eine fachgerechte Mängelbeseitigung.

Immobilien – Rechtslage entscheidend

Mit dieser Forderung hatte der Mieter vor Gericht auch Erfolg. Denn der Schimmelpilz sei durch bauliche Mängel verursacht worden, die der Vermieter zu beseitigen habe. Dabei spiele es keinerlei Rolle, ob es zum Zeitpunkt des Hausbaus noch keine entsprechenden Verordnungen für Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gab. Allein die Rechtslage zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sei maßgebend, urteilte das Gericht.

 

Verweise:

Immobilien – Streitpunkt Kanalisation
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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