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Fertighaus – planlos zum Eigenheim?

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der erwartet Perfektion. Die Realität sieht oftmals anders aus. Nicht selten gibt es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht einmal einen Bauplan.

Fertighaus-Bauweise

Fehlt ein ausgereifter Plan, wird das Bauprojekt schnell zum Albtraum (Foto: 101dalmatians / Clipdealer.com)

Kaum zu glauben, aber wahr: Viele Bauherren unterzeichnen einen Vertrag für ein Fertighaus, obwohl nicht einmal ein Bauplan vorliegt. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt der Verband Privater Bauherren (VPB). Experten warnen davor, sich auf einen solchen planlosen Vertrag einzulassen. So kaufen Bauherren lediglich die Katze im Sack.

Fertighaus –
ohne Plan zum Albtraum

Wer glaubt, mit der Unterschrift zu einem Fertighaus liegt der Traum vom Eigenheim zum Greifen nahe, kann durchaus enttäuscht werden. Wer jedoch keinen Plan hat und damit letztlich nichts Konkretes in den Händen hält, für den kann das Bauvorhaben schnell zum Albtraum werden. Und doch passiert es laut Experten immer häufiger, dass Bauherren vom Bauunternehmen planlos in ein Bauprojekt getrieben werden.

Fertighaus –
Berechnungen zur Energie

Oftmals bleibt es nicht einmal dabei, dass „nur“ der Bauplan fehlt, warnt der Verband. Vielmehr lassen zusätzlich auch die maßgeblichen Berechnungen zur Energie auf sich warten. Ohne solche Werte und Unterlagen können Käufer von Fertighäusern jedoch überhaupt nicht beurteilen, was sie kaufen.

Fertighaus – prüfen muss möglich sein

Der Verband Privater Bauherren mahnt Häuslebauer daher eindringlich, Baupläne und energetische Berechnungen einzufordern, bevor unterschrieben wird. Dabei müssen die kompletten Unterlagen schon einen längeren Zeitraum vor der eigentlichen Vertragsunterzeichnung vorliegen, damit Bauherren die Unterlagen in Ruhe prüfen können.

Fertighaus – zurücktreten ist legitim

Liegen solche Pläne und Unterlagen nicht in einem angemessen Zeitrahmen vor oder erweisen sie sich als fehl- und lückenhaft, können Bauherren nachverhandeln. Kommt es dabei zu keinem akzeptablen Konsens, können Bauherren durchaus auch von den Verhandlungen zurücktreten. Sind die Verträge jedoch erst einmal unterzeichnet, so sind Nachverhandlungen im Nachhinein zumeist erfolglos, erläutert der VPB.

 

Verweise:

Energiesparhaus mit dena-Gütesiegel
Massivhäuser mit Effizienz-Gütesiegel
Das Schwedenhaus für die Familie
Öko-Häuser – natürliches, gesundes Wohnen
Energiesparverordnung EnEV auf Erfolgskurs
BMVBS-Förderprogramm für Engerie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – steuerliche Förderung gestoppt
Holzbau versus Massivbau

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: ,

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