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Immobilien – Eigenbedarf leichter durchsetzbar

Besitzer von Immobilien haben gute Karten, wenn es um die Durchsetzung von Eigenbedarf geht. Wollen Hauseigentümer das eigene Haus oder die Wohnung selbst nutzen, müssen selbst langjährige Mieter weichen.

Eigenbedarf

Mieter haben bei Eigenbedarf des Hausbesitzers schlechte Karten (Foto: Foto: nuno / Clipdealer.com)

Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Laut Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ ist es künftig leichter, Eigenbedarf gegenüber Mietern durchzusetzen. Selbst dann, wenn die Mieter das Objekt schon seit 40 Jahren bewohnen, müssen sie im Fall von Eigenbedarf weichen.

Immobilien – Eigenbedarf ist einklagbar

Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Demnach entschieden die Richter, dass weder in dem sehr langen Zeitraum der Mietdauer noch im Alter der Bewohner eine besondere Härte liegt. Daher sei die Kündigung durch den Vermieter aus Gründen des Eigenbedarfs auch keine besondere Härte. Die Kündigung des Vermieters sei im Gegenteil damit rechtens, urteilten die Richter. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen: 2-11 S 110/11 niedergelegt.

Immobilien – keine Chance für Mieter

Dem verhandelten Fall lag die Kündigung eines Hausbesitzers wegen Eigenbedarf zu Grunde. Mieter war ein 84-jähriger Mann, der das Mietobjekt seit mehr als 40 bewohnte. Der Vermieter hatte die knapp 70 Quadratmeter große Eigentumswohnung bereits im Jahr 1996 erworben, ohne sie selbst zu beziehen. Als er nunmehr mit seiner vierköpfigen Familie von seiner beengten, 54 Quadratmeter-Wohnung in das geräumigere Eigentum ziehen wollte, stellte sich der Mieter auf stur. Er wollte dem Eigentümer die Wohnung auf keinen Fall überlassen, sodass es zur Klage kam. Das Gericht sah die Kündigung jedoch als rechtmäßig an. Nun muss der Mieter die Wohnung räumen.

 

Verweise:

Mietrecht – Kaution sicher anlegen
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Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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