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Wohngebaeudeversicherung

Wohngebäude-Versicherung

Sturmschäden an der Grundstücksmauer werden vom Versicherer nicht reguliert (Foto: Foto: ohneAuge / Clipdealer.com)

Die Grundstücksmauer zählt praktisch zum Zubehör des Grundstücks, so wie etwa ein Gerätehäuschen. Daher sind Schäden auch nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

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