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Bau BG – Versicherungsschutz für Hilfskräfte

Beim Hausbau werden Freunde und Familienangehörige schnell zu unverzichtbaren Bauhelfern. Ganz gleich, ob sie unentgeltlich mitarbeiten oder ein Honorar erhalten – Helfer am Bau müssen bei der Berufsgenossenschaft (Bau BG) versichert sein.

Bau-Berufsgenossenschaft

Umsichtige Bauherren melden Bauhelfer direkt zum Baubeginn bei der Bau BG an (Foto: BartCo / istockphoto.com)

Arbeitsunfälle am Bau sind keine Seltenheit. Freunde und Familienmitglieder, die beim Großprojekt Hausbau helfen, genießen bei Unfällen den Schutz durch die Bau BG. Dabei ist es gleichgültig, ob die fleißigen Bauhelfer gegen Lohn arbeiten oder ihre Leistung völlig kostenlos zur Verfügung stellen.

Bau BG –
Bauherr muss anmelden

Versichert sind alle mithelfenden Kräfte, die mehr als 39 Stunden Zeit in die Hilfsarbeit am Bau investieren. Voraussetzung ist allerdings die pünktliche und pflichtgemäße Anmeldung bei der Bau BG durch die Bauherren. Geschieht dies nicht, so wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Nicht zur Anmeldung verpflichtet sind die Bauherren selbst sowie deren Ehepartner. Eine freiwillige Versicherung ist jedoch möglich und durchaus auch ratsam.

Bau BG – regionaler Kostenspiegel

Hinsichtlich der Kosten für die Versicherung bei der Bau BG gibt es regionale Differenzierungen. In der Regel müssen pro geleistete Arbeitsstunde für einen Helfer etwa 1,50 bis 2,00 Euro an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden. Dabei ist der Beitrag zusätzlich flexibel gestaffelt. Zu Grunde liegen unterschiedliche Bewertungskriterien. Diese richten sich jeweils nach dem Umfang der Mithilfe, die zu erwartende Gefahrenklasse der Beitragssockel des zurückliegenden Umlagejahres.

Bau BG – Gefahrenklasse bestimmt das Risiko

Dabei wird in der Gefahrenklasse das anzunehmende Risiko für Unfälle miterfasst. Erleiden Helfer auf der Baustelle bei Ausübung der Leistungen einen Unfall, so sind sie versichert. Allerdings muss der Unfall auch tatsächlich mit dem Bau und der gebotenen Hilfsleistung in einem direkten Zusammenhang stehen.

Bau BG – umfangreiche Leistungen im Schadensfall

Als Leistungen stehen Betroffenen Regulierungen von Heilbehandlungen zu sowie Rehabilitationsmaßnahmen, sofern erforderlich. Auch ergänzende Berufsförderungsleistungen sowie soziale Hilfen werden von der Bau BG ebenso übernommen, wie die Zurverfügungstellung von Mitteln bei Pflegebedürftigkeit. Schließlich werden im Bedarfsfall auch Rentenleistungen aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit übernommen. Schmerzensgeld können Betroffene gegenüber der Bau BG hingegen nicht geltend machen.

 
Bau BG-Interview

Verweise:

Bauprojekt – was leisten Versicherungen
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauleistungversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Versicherung
Tags: , , , ,

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