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Kabelanschluss – gezahlt wird immer

Mieter haben eine Vielzahl an Kosten zu schultern. Das geht so weit, das sie mitunter auch für Leistungen aufkommen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Beim Kabelanschluss kann dies durchaus der Fall sein.

Kabelfernsehen

Auch wer einen Kabelanschluss gar nicht nutzt, kann zur Kasse gebeten werden (Foto: princigalli / istockphoto.com)

Gezahlt wird immer – auch wenn die Leistung nicht genutzt wird. Das stellte das Amtsgericht Frankfurt im Fall eines Rechtsstreits um einen Kabelanschlusses klar. Demnach müssen Mieter auch dann einer Mieterhöhung wegen eines Kabelanschlusses zustimmen, wenn sie den gar Anschluss gar nicht nutzen.

Kabelanschluss –
Mietanpassung gefordert

Mit dieser Entscheidung folgten die Richter der Klage eines Hauseigentümers, der die Miete aufgrund eines Kabelanschlusses erhöhte. Demnach sollt der Mieter für seien rund 58 Quadratmeter große Wohnung statt bisher 387 Euro nunmehr 406 Euro zahlen.

Der betroffene Mieter hingegen wollte die Mieterhöhung nicht hinnehmen und argumentierte damit, dass er die Leistung gar nicht in Anspruch nimmt und somit auch nicht zahlen müsse.

Kabelanschluss – Kläger bekam Recht

Die Richter belehrten den Beklagten eines Besseren und gaben dem Hauseigentümer Recht. Unter dem Aktenzeichen 33 C 3779/11-76 fiel das Urteil damit zu Ungunsten des Mieters aus. Als Begründung gaben die Richter an, dass allein das bloße Vorhandensein eines Anschlusses schon eine Anpassung der Miete rechtfertige. Auch das „Verhalten des Mieters kann die Bestimmung der ortsüblichen Miete nicht beeinflussen“, heißt es im Urteil.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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