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Immobilien – Hausrecht hat allein der Mieter

Hauseigentümer besitzen kein Hausrecht über ein vermietetes Objekt. Ohne Einwilligung des Mieters dürfen sie daher das Objekt auch nicht betreten. Anderenfalls handelt es sich um Hausfriedensbruch.

Hausrecht

Hausrecht hat allein der Mieter (Foto: Foto: Monkey / clipdealer.com)

Immobilienbesitzer, die vermieten, haben kein Recht zu Kontrolle der Mietsache und können das Objekt auch nicht einfach betreten. Das Hausrecht am vermieteten Objekt liegt einzig beim Mieter. Nur er bestimmt, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin in diesen Tagen hin.

Immobilien –
Zweitschlüssel verboten

Immer wieder kommt es vor, dass Hauseigentümer aus vermeintlichen Sicherheitsgründen eine Zweitschlüssel vom vermieteten Objekt zurückhalten. Dies ist ebenfalls nicht erlaubt. Zudem darf der Mieter Dritte daran hindern, in seine Wohnung zu gelangen.

Betreten Hauseigentümer dennoch unbefugt die Mieterwohnung, begehen sie Hausfriedensbruch. Ein solches Vorgehen steht unter Strafe. Gleiches gilt für Hausmeister oder Hausverwalter. Auch sie dürfen die Wohnung ohne Einverständnis und Wissen des Mieters keinesfalls betreten und/oder einen Zweitschlüssel behalten.

Immobilien –
Vorschriften ebenfalls tabu

Ebenso tabu sind Vorschriften darüber, wen der Mieter in seiner Wohnung empfängt. Da sich das Hausrecht sowohl auf die angemietete Wohnung als auch die jeweiligen Zugänge zur Wohnung bezieht, ist ein Verbot des Hauseigentümers, das Haus zu betreten, gegenüber Besuchern des Mieters unzulässig. Lediglich bei bekannten Randalierern, die früher im Haus gewohnt haben, hat der Hausbesitzer ein Wörtchen mitzureden und kann das Betreten des Hauses im Ausnahmefall untersagen.

 

Verweise

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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