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Mietrecht – Kleinreparatur im Fokus

Die sogenannte Kleinreparaturklausel verpflichtet Mieter dazu, kleine Reparaturen selbst zu übernehmen. Doch nicht bei jeder kleinen Reparatur können Mieter zur Kasse gebeten werden. Betroffene sollten dann ihr Recht einfordern.

Mietererechte

Nicht immer müssen Mieter die Kosten für Kleinreparaturen übernehmen (Foto: artist-unlimited / istockphoto.com)

Üblicherweise müssen Kleinreparaturen bis zu einem festgelegten Wert von Mietern selbst übernommen werden. Das Landgericht Charlottenburg in Berlin schränkte die Klausel nunmehr jedoch ein.

Mietrecht –
Instandhaltung klar geregelt

Generell sind Vermieter verpflichtet, die Wohnung instand zu halten. Als Ausnahme gilt die sogenannte Kleinreparaturklausel, wonach Mieter solche Reparaturen in einem gewissen Rahmen selbst durchführen müssen. Dass Ausnahmen die Regel bestimmen, erläuterte nunmehr das Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter dem Aktenzeichen: 212 C 65/11.

Mietrecht – Zahlung abgewälzt

Demnach verlangte eine Mieterin die Reparatur einer Abflussleitung. Die Kosten hierfür betrugen 82 Euro. Zwar war die Mieterin laut Mietvertrag verpflichtet, Reparaturen bis zu einer Höhe von 90 Euro, bzw. maximal 266 Euro für den Zeitraum des gesamten Jahres verpflichtet. Damit drehte die Mieterin den Spieß um, denn zuvor hatte die Eigentümerin der Mieterin die Kosten für die Abflussarbeiten in Rechnung gestellt. Diese aber weigerte sich nicht nur, die Kosten zu übernehmen, sondern verlangte die Übernahme Reparatur durch die Hausbesitzerin.

Mietrecht – Kleinreparaturklausel greift nicht immer

Zu Recht, entschied das Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg. In diesem Fall greife die Kleinreparaturklausel nicht. Die Klausel sei nur für Bestandteile gültig, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang mit dem Mieter abhängen. Bei einem Abwasserrohr sei dies nicht der Fall, erläuterten die Richter, Hier sei es dem Mieter nicht möglich, durch Umsicht einen Verschleiß weitgehend hinaus zu zögern.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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