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Machtlos gegen Modernisierung?

Gebäude und Wohnräume müssen hin und wieder modernisiert werden. Für Bewohner bedeutet dies zumeist viel Unbequemlichkeit, die am Ende noch mit einer Mieterhöhung belohnt wird. Da stellt sich die schnell die Frage, ob Modernisierungen geduldet werden müssen.

Modernisierungen

Modernisierungen sind zu Zeiten der Energiewende oftmals unerlässlich (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Experten erläutern hierzu, dass Mieter vorgesehene Modernisierungen in den meisten Fällen klaglos dulden müssen. Werden beispielsweise neue Leitungen in den Wohnungen gelegt, so muss dies von den Mietern akzeptiert werden.

Von Modernisierungen profitieren natürlich auch Mieter. Moderen energetische Maßnahmen helfen beispielsweise, Energiekosten zu sparen. Allerdings werden die relativ hohen Kosten umfassender Modernisierungen, die prozentual auf dei künftigen Mietzahlungen umgelegt werden, oftmals nicht durch Ersparnisse kompensiert.

Duldung wird erwartet

Mieter haben zumeist keine Wahl und müssen die Maßnahmen zumeist dulden. Neue Rohre oder Leitungen bedeuten eine deutliche Verbesserung für das Haus und müssen daher akzeptiert werden. Insbesondere auch dann, wenn im Rahmen dieser Maßnahmen zusätzlich eine neue Heizung eingebaut wird, müssen Betroffene diese Arbeiten hinnehmen.

Hierbei handelt er sich um Modernisierungen, die das Gebäude betreffen. Auf die Wohnung des Mieters kommt es dabei nicht an. Trotz klarer, rechtlicher Vorgaben kommt es hinsichtlich solcher Modernisierungsmaßnahmen oftmals zum Streit zwischen Hauseigentümern und Mietern, der am Ende vor dem Gericht landen.

Gerichte weisen Mieterklagen oftmals zurück

Doch auch Richter sehen in der Modernisierung zumeist Maßnahmen, die vom Mieter geduldet werden müssen. Das Landgericht Berlin wies erst kürzlich wieder die Klage eines Mieters zurück. Im dem unter dem Aktenzeichen: 63 S 86/11 verhandelten Fall sollte die Wohnung des Mieters im dritten Stockwerk an die Zentralheizung angebunden werden. Hierzu wurde es erforderlich, Rohre durch die Wohnungen in den unteren Etagenbereich zu verlegen. Die Mieter der Wohnung im zweiten Stock waren damit allerdings nicht einverstanden. Sie befürchteten, dass nunmehr auch ihre Wohnung an die Heizanlage angeschlossen wird. Darüber hinaus beklagten sie sich über den Zeitpunkt.

Modernisierung hat Priorität

Demnach seien sie über die spätere Schließung der Durchbrüche nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt worden. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Die Modernisierung der darüber liegenden Wohnung sei in jedem Fall hinzunehmen. Die Bauarbeiten seien auch ordnungsgemäß angekündigt worden. Daher konnten die Mieter ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass Durchbrüche und Löcher nach den eigentlichen Arbeiten auch wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. Dies erfordere nicht zwangsläufig eine spezielle Benachrichtigung.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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