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Fehlende Baugenehmigung führt zum Abriss

Die Baugenehmigng ist das A und O des Bauvorhabens. Fehlt sie, droht der Abriss!

Abriss

Ohne Baugenehmigung droht schnell der Abriss. (Foto: segovax / Pixelio.de)

Der Bau eines Eigenheims ist eine aufregende Angelegenheit. Von der Finanzierung bis zur Planung will alles perfekt durchdacht sein. Da kommt es gar nicht so selten vor, dass an das Wichtigste zuletzt oder im schlimmsten Fall gar nicht gedacht wird. Gemeint ist die Baugenehmigung. Ganz gleich, mit welchen Anforderungen sich der Bauherr auseinandersetzt, an dieser Genehmigung geht kein Weg vorbei. Fehlt sie, muss schlimmstenfalls der gesamte Neubau wieder abgerissen werden.

Landesbauordnung regelt alle Erfordernisse

Gut beraten ist also, wer sich beizeiten um die erforderliche Genehmigung bemüht. Zuständig für die Baugenehmigung ist in Deutschland das Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung. Regelungen hierzu fallen unterschiedlich aus und werden regional festgelegt. Will der Bauherr künftigem Ärger von vornherein aus dem Weg gehen, so sollte er sich noch vor Beginn des Bauprojekts bei einer fachkundigen Stelle oder einem Fachanwalt Auskunft einholen. Schließlich muss er genau wissen, was für sein künftiges Bauprojekt erforderlich sein wird.

Baubeschreibung, Lageplan und Bauantrag

Bevor es mit dem Neubau losgehen kann, muss der Bauherr gemeinsam mit dem bauvorlageberechtigten Planer oder eine Architekten einen vollständig ausgefüllten Bauantrag sowie alle dort angeführten Unterlagen einreichen.

Hierzu zählen:

  • die Baubeschreibung
  • die Bauzeichnungen
  • der katasteramtliche Lageplan
  • der sogenannte Standsicherheitsplan

Im Vorfeld sollte sich jeder Bauherr bei seiner zuständigen Baubehörde genauestens erkundigen, welche Unterlagen noch eingefordert werden. Das spart Ärger und viel Zeit.

Längere Wartezeit muss einkalkuliert werden

Ist der Papierkram erst erledigt, muss möglicherweise erst einmal eine längere Wartezeit in Kauf genommen werden. So hat schon so mancher Bauherr viele Monate auf die Baugenehmigung warten müssen, was er vorher so nicht eingeplant hatte. Hat das Bauamt das künftige Bauvorhaben schließlich auf Herz und Nieren geprüft und entsprechen die Pläne den Erfordernissen des örtlichen Bebauungsplans, so geht der Antrag in eine nächste Instanz. Es folgt nun ein Abgleich mit dem Bauordnungsrecht. Hierbei prüft das Bauamt genau, ob beispielsweise Wärmeschutzverordnungen oder Grenzabstände in den Planungen penibel eingehalten werden.

Zeitliche begrenzte Genehmigung

Wer die begehrte Baugenehmigung endlich in den Händen hält, sollte daran denken, dass sie nicht unendlich Gültigkeit hat. Je nach Region und Bundesland muss nun innerhalb von einem Zeitraum von zwei bis vier Jahren mit dem Bau begonnen werden. Geschieht dies nicht, so verfällt die Baugenehmigung. Damit wären dann auch die Gebühren für diese Genehmigung umsonst gezahlt worden. Immerhin betragen sie je nach Bundesland bis zu 25 Promille der gesamten Baukosten.

Bauvertrag und Baugenehmigung:

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