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Modernisierung – Luxus wird nicht immer akzeptiert

Modernisierungen sind bei Hausbesitzern derzeit besonders beliebt. Umfassend und luxuriös sanierte Wohnungen versprechen eine besonders hohe Rendite. Zieht ein Luxus-Umbau eine besonders hohe Miete nach sich, so können Bewohner ablehnen.

Modernisierungen

Luxus-Modernisierungen rentieren sich (Foto: Foto: YuriArcurs / Clipdealer.com)

Werden Mieter mit umfassenden Modernisierungsmaßnahmen konfrontiert, ist die Freude nicht immer groß. Insbesondere dann, wenn sich der Umbau ziemlich luxuriös gestaltet, steigt die Miete beträchtlich. Das müssen Mieter nicht in jedem Fall akzeptieren.

Welche Maßnahmen beim Umbau zum Luxus zähen und welche nicht, dies spaltet mitunter sogar die Meinung von Experten. So zählen für den einen die goldenen Wasserhähne dazu, andere halten solche Ausstattungen im Sanitärbereich für ganz normal. Wer immer auch Recht behält – für Mieter bedeuten solchen Umbaumaßnahmen am Ende nur, dass es zu einer deutlich höheren Mietzahlung kommt.

Modernisierung in Großstädten

Solche Luxus-Umbauten werden auch in Großstädten mehr und mehr zur Regelmäßigkeit. Die bitter Kehrseite der Medaille wird damit allerdings offensichtlich: Immer mehr Menschen verlieren durch großzügige Modernisierungsmaßnahmen ihren bis dahin günstigen Wohnraum. Für sie werden die sanierten Wohnungen zu unbezahlbaren Luxus-Objekten, so dass nur noch der Auszug bleibt.

Doch die Bewohner müssen nicht alles an Modernisierungen akzeptieren, was den Hausbesitzern in den Sinn kommt. In berechtigten Fällen könne sie die Luxussanierung ablehnen, erklären Experten der Mietervereine. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Standardausstattung des Wohnumfeldes durch die geplante Sanierung deutlich übertroffen wird.

Wie wird Luxus definiert?

Experten erläutern, wie Luxus bei der Modernisierung definiert wird. So ist der Einbau einer kostbaren Marmortreppe in einem gehobenen Villenviertel als normal anzusehen. Auch goldene Wasserhahne und kostbare Spiegel zählen zur Ausstattung gepflegter Häuser der Gründerzeit. Anders gestaltet sich dies in Gegenden mit besonders günstigen Mieten. Verdreifacht sich hier die Miete, dann handelt es sich eindeutig um eine Luxussanierung. Dies muss von Mietern nicht akzeptiert werden und auch die höhere Miete kann in solchen Fällen abgelehnt werden.

Modernisierung gegen den Wunsch der Mieter

Inwieweit nach Sanierungen Mieten in ganz normalen Wohnvierteln erhöht werden dürfen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach darf ein Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen pro Jahr und Wohnung elf Prozent der angefallenen Kosten auf die Miete aufschlagen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Mietsache auch tatsächlich an Wohnwert gewonnen hat. Wird beispielsweise zusätzlich zur Badewanne eine Dusche eingebaut, so steigt der Wohnwert und die Miete darf entsprechend erhöht werden. Mieter müssen auch dann zahlen, wenn sie selbst die Verbesserung nicht unbedingt wünschen.

Ankündigung der Modernisierung muss sein

Hausbesitzer sollten Modernisierungen allerdings frühzeitig bekanntgeben. Mindestens drei Monate vor Beginn der Umbauarbeiten müssen die Maßnahmen schriftlich angekündigt werden. So wurde es auch im BGB Paragraph 554 festlegt. Hausbesitzer müssen dabei Details angeben wie etwa Art und Umfang der geplanten Maßnahme sowie die voraussichtliche Dauer und auch die Kosten müssen spezifiziert dargelegt. Somit können die betroffenen Mieter prüfen, welche Belastungen auf sie zukommen und ob sie zustimmen werden.

Sonderkündigung ist nach Modernisierung möglich

Die vom Hauseigentümer beauftragten Handwerker dürfen selbstverständlich nur mit dem Einverständnis der Mieter die Wohnung betreten. Hegen Mieter Zweifel an den Maßnahmen, so können sie den geplanten Arbeiten auch widersprechen. Eine diesbezügliche Frist hat der Gesetzgeber hierfür nicht festgelegt. Allerdings sollten Mieter mit ihren Einwänden nicht bis zum letzten Augenblick warten, rät der Mieterbund. Als letztes Mittel für Mieter hilft schließlich auch das Sonderkündigungsrecht. Hierauf haben Mieter anlässlich der Ankündigung umfassender Modernisierungen ein Recht.

 

Verweise:

Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Architektur, Hausbau
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