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Zweitschlüssel bei Vermietung nicht erlaubt

Eigentum verpflichtet. So mancher Hauseigentümer glaubt daher, er könne allein aus Sicherheitsgründen von einer vermieteten Wohnung einen Zweitschlüssel behalten. Dies ist nicht der Fall, erläutert der Mietverein München.

Schlüssel

Mietern muss auch der Zweitschlüssel ausgehändigt werden (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Rechte und Pflichten sind beim Thema bei Eigentum, das vermietet wird, im Mietrecht klar geregelt. So dürfen Vermieter in keinem Fall einfach einen Zweitschlüssel von der Mietsache behalten. Auch können Hauseigentümer eine Mietwohnung grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung betreten, erklärt der Mietverein München.

Hausrecht hat Vorrang

Mieter sind Inhaber der vermieteten Wohnung und verfügen allein über das Hausrecht. Sie allein entscheiden auch darüber, wer einen Zweitschlüssel von der Mietsache erhält und wer nicht.

Daher dürfen Besitzer von vermietetem Eigentum nicht einfach einen Zweitschlüssel der Mietwohnung behalten. Auch dürfen sie als Eigentümer die Mietsache nicht einfach begehen, wann immer sie es möchten. Zutritt gewähren allein die Mieter und dies auch nur nach vorheriger Anmeldung.

Mieter darf Schloss austauschen

Möchten Eigentümer die Wohnung besichtigen, müssen sie hierzu bei der Voranmeldung einen wichtigen Grund vorbringen. Auch kann ein Eigentümer nicht darauf bestehen, für Notfälle einen Zweitschlüssel zu behalten. Hierzu hat ein Eigentümer keinerlei Recht. Besteht er dennoch darauf, einen Zweitschlüssel zu behalten, kann der Mieter das Schloss komplett auswechseln lassen. Beim Auszug muss er allerdings das ursprüngliche Schloss wieder einbauen./p>

Zweitschlüssel führt oft zum Streit

In Sachen Zweitschlüssel kommt es zwischen Mietern und Vermietern immer wieder zum Streit. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Allerdings muss der Mieter für Notfälle ausreichende Vorsorge treffen. So sollte beispielwiese ein Mieter, der auf Reisen geht, bekannt geben, wo ein Zweitschlüssel hinterlegt ist. Im Schadensfall wie etwa bei einer defekten Wasserleitung müsse der Vermieter schnellstens Zugang zur Wohnung erhalten, erklären die Experten für Mietfragen.

Verweise:

Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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