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Hausverbot – starker Lärm, was nun?

Laute Besucher im Mehrfamilienhaus sind ein großes Ärgernis für alle Mitbewohner. Da greift der eine oder andere Hausbesitzer schon einmal zu drastischen Maßnahmen und erteilt ein Hausverbot. Zu Unrecht, urteilten die Richter am Landgericht Koblenz.

Hausverbote

Hausverbote sind bei Lärm nur schwer durch durchsetzbar (Foto: Foto: ArcursYuri / istockphoto.com)

Demnach müssen auch Besucher, die Lärm verursachen, von Nachbarn toleriert werden. Wohneigentümergemeinschaften dürfen trotz starker Lärmbelästigung von Besuchern kein Hausverbot gegen die Störenfriede verhängen.

Keine Chance vor Gericht

Das Landgericht Koblenz urteilte unter dem Aktenzeichen 2 S 19/10 so und klärte gleichzeitig, dass ein Hausverbot auch dann unverhältnismäßig ist, wenn ein Besucher im Verdacht steht, für erheblichen Lärm verantwortlich zu sein. Ein solches Besuchsverbot käme allenfalls als letztes Mittel infrage.

Hausverbot im Mietrecht

Das Gericht folgte damit der Klage einer Eigentümerin einer Wohnung. Diese hatte sich gerichtlich gegen ein ausgesprochen Hausverbot der Eigentümerversammlung gewehrt, das sich gegen einen Besucher der Frau ausgesprochen wurde. Bei dem Gast der Mieterin handelte es sich um einen Freund der Klägerin. Darüber hinaus hatte die Klägerin nach Erhebung des Gerichts kaum anderweitigen Kontakt zu anderen Personen.

Hausverbot als letztes Mittel

Die Eigentümerversammlung hatte das Hausverbot mit einer starken Lärmbelästigung begründet. Doch die Richter am Koblenzer Landgericht sahen darin eine unverhältnismäßige Einschränkung der Klägerin in ihrem Eigentumsrecht. Demnach kommt ein Hausverbot allenfalls dann infrage, wenn dies die letzte Möglichkeit ist, den Lärm zu unterbinden. Einen solchen, nicht mehr tolerierbaren Lärmpegel konnten die übrigen Eigentümer nicht nachweisen.

 
Lärm kann zu Gesundheitsschäden führen:

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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