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Mietrecht – Mieterhöhung im Visier

Vermietungen sollen eine möglichst hohe Rendite erzielen. Doch auch Hausbesitzer, die in guten Wohnlagen vermieten, müssen sich an ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren. Vermietungen zu deutlich höheren Preisen werden als Ausnutzung gewertet und sind daher auch nicht statthaft.

Mieterhöhung

Ortsübliche Mieten dürfen nicht wesentlich überschritten werden (convisum / Clipealer.com)

Liegen in Städten oder Gemeinden gute und mittlere Wohnlagen dicht beieinander, so ist die Versuchung für Hauseigentümer groß, einen hohen Mietpreis zu verlangen. Doch dies ist nicht zulässig. Vermieter müssen sich stets an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.

Vergleichsmiete hat Priorität

„In manchen Fällen müssen schon auf der anderen Straßenseite höhere Mieten gezahlt werden“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Doch Hausbesitzer, die vermieten, dürfen sich dies nicht zu eigen machen und überhöhte Mietpreise veranschlagen. „Bei einer Mieterhöhung müssen sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, die für ihre Wohnlage gilt.“

Mieterhöhung muss begründet sein

Grundlage ist stets der Mietpreis, der für vergleichbare Wohnungen im gleichen Ortsgebiet erhoben wird, erklärt der Experte. Daher darf auch keine Vergleichsmiete der teureren Nachbargemeinde zur Grundlage genommen werden. Passiert dies doch, kann der Mieter die Zustimmung verweigern.

Neuvermietung im Mietrecht gesondert geregelt

Allerdings stellt sich der Sachverhalt dann etwas anders dar, wenn ganz neu vermietet wird. In dem Fall darf der Hausbesitzer die Höhe der Miete selbst festlegen. Das geht jedoch nicht soweit, dass jeder Phantasiepreis legitim wäre und nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Im Gegenteil hat der Gesetzgeber eindeutige Obergrenzen formuliert, die nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen bei maximal 20 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete.

Mietspiegel hat im Mietrecht Relevanz

Für Mieter bedeute dies, dass sie vor Abschluss eines Mietvertrages prüfen sollten, in welcher Wohnlage die Wohnung tatsächlich liegt. Daraus resultiert die jeweilige Vergleichsmiete sowie ein möglicher Höchstpreis für die Wohnung, Gute Orientierungen bieten die individuellen Mietspiegel der Städte und Gemeinden.

 

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
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Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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