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Treppenhaus – wohin mit dem Kinderwagen?

Immer wieder kommt es unter Hausbewohnern zum Streitpunkt Kinderwagen. Darf er nun im Hausflur stehen oder haben jene Mitbewohner Recht, die dies nicht wünschen und dazu auch triftige Gründe benennen? Das Amtsgericht Schöneberg sprach ein Machtwort.

Treppenhaus

Kinderwagen führen oft zu Platzproblemen (Foto: edma / Clipealer.com)

Traurig aber wahr: In Berlin wurden in der Vergangenheit schon häufiger Kinderwagen in Brand gesteckt, die in Hausfluren standen.

Diese bedauerlichen Vorkommnisse nahmen Hausbewohner nunmehr zum Anlass, ihren Hausbesitzer zu einem generellen Kinderwagenverbot im Hausflur zu veranlassen. Die Bewohner begründeten dies mit einer erhöhten Brandgefahr im Haus.

Brandgefahr im Treppenhaus

Die Richter in Berlin-Schöneberg wiesen ein solches Ansinnen zurück. In Ihrer Sicht besteht keine konkrete Brandgefahr durch abgestellte Kinderwagen im Treppenhaus, heißt es im Urteil unter dem Aktenzeichen 109 C 161/11).

Im zu Grunde liegenden Fall wollten Mieter, die eine Wohnung im vierten Stock bewohnen, ein Verbot einklagen. Demnach sollte der Hausbesitzer dazu verdonnert werden, das Parken von Kinderwagen im Hausflur generell zu untersagen.

Abstellverbot im Treppenhaus nicht zumutbar

Immer wieder sei es zu Brandanschlägen gekommen, argumentierten die Mieter und unterstrichen damit ihr Argument hinsichtlich einer erhöhten Brandgefahr im Haus. Doch der Vermieter lehnte ab und erklärte, es sei seinen Mietern nicht zuzumuten sein, den Kinderwagen stets in ihre Wohnung zu schleppen, die zusätzlich auch noch in Hochparterre liegt.

Vermieter hat Bestimmungsrecht im Treppenhaus

Die Richter schlossen sich der Ansicht des Vermieters an und wiesen die Klage zurück. Der Hauseigentümer könne grundsätzlich selbst bestimmen, wie das Treppenhaus genutzt werden kann, heißt es im Urteil. Ebenso verletze das Abstellen von Kinderwagen auch nicht die Brandschutzvorschriften. Weder Hausbewohner noch Rettungsdienste würden in irgendeiner Form behindert, die Durchgänge zu durchqueren. Auch seien die Kinderwagen im Hausflur nicht angekettet und ließen sich daher leicht verschieben.

Weitere Gefahrenherde im Treppenhaus

Die Richter verwiesen schließlich darauf, dass auch Briefkästen und Holztäfelungen unter Umständen in Brand gesetzt werden und zu Rauchentwicklung führen. Dennoch würde niemand verlangen, dass diese Gegenstände nicht mehr angebracht zw. genutzt werden dürfen. Insofern gebe es auch hinsichtlich der Kinderwagen keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bestimmung eines strikten Abstellverbots im Hausflur.

 
Problemlösung Treppensteigen mit Kinderwagen:

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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