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Sturmschäden am Haus regulieren

Besonders dieser Sommer begleitet uns mit unzähligen Gewittern und kräftigen Unwettern. Dies führt zu einer Vielzahl an Beschädigungen am Haus. Doch Vorsicht: Wer Schäden nicht dokumentiert, der kann auf Regulierung nicht unbedingt hoffen.

Schaden

Sturmschäden können teuer werden (Foto: erwo1 / Clipdealer.com)

Unwetter und schwere Gewitter sind in diesem Sommer keine Seltenheit. Sie führen zu Überschwemmungen und vollgelaufene Kellerräume. Auch entzündete Häuser und umgestürzte Bäume sind in diesen Tagen keine Seltenheit. Bei den Versicherungen werden in diesen Tagen jede Menge Sturmschäden angezeigt.

Teure Sturmschäden am Haus

Allein Sturmschäden gehen in die Millionen und rufen die Versicherungen auf den Plan. Betroffene, die einen Schaden zu beklagen haben, müssen jedoch ihrer Pflicht zur Dokumentation der Schäden nachkommen. Ansonsten drohen finanzielle Verluste.

Schlimmstenfalls bleiben Geschädigte komplett auf den finanziellen Einbußen sitzen. Experten raten daher zu einer peniblen Auflistung aller Sachschäden. Darüber hinaus sollten alle Gegenstände, die zu Schaden gekommen sind, als Nachweis aufbewahrt werden./p>

Sturmschäden dokumentieren

Ganz gleich, ob Wind, Hagel oder Sturm die liebgewonnenen Gegenstände zunichte gemacht haben – nur wenn sich Sturmschäden auch tatsächlich nachweisen lassen, kann von der Versicherung eine Schadensregulierung erwartet werden. Zudem sollten im Notfall die Nachbarn als Zeugen hinzugezogene werden. Hierzu rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz in diesen Tagen. Falls dies nicht machbar ist, helfen Fotos und Filme, um die Schäden nachzuweisen.

Quittungen zur Regulierung von Sturmschäden

Die Verbraucher-Experten weisen zudem darauf hin, dass auch Einkaufsquittungen der betroffenen Gegenstände zum Protokoll hinzugefügt werden sollten. Sofern es solche Belege nicht mehr gibt, kann das Protokoll auch aus dem Gedächtnis heraus ergänzt werden. Hinweise zum Zeitpunkt der Anschaffung sind ebenso wichtig, wie die Angabe des damaligen Neupreises. Bevor das Protokoll inklusive aller Anlagen der Versicherung auf dem Postweg übermittelt wird, sollten Kopie gefertigt werden. So verbleibt der Nachweis zusätzlich in den Unterlagen der Geschädigten.

Sturmschäden nicht immer abgedeckt

Knicken Bäume um und fallen auf das Dach oder gehen Gartenmöbel zu Bruch, so ist die Hausratversicherung zuständig. Geborstene Scheiben, die durch Wind, Orkan-Böen oder Hagel beschädigt werden, sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sturmschäden sind allerdings erst ab einer Windstärke 8 abgesichert. Wer eine gesonderte Vertragsoption abschließt, kann auf eine Regulierung durch die Elementarschadensklausel im Vertrag hoffen. Dann sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen ebenfalls abgedeckt und solche Schäden werden durch die Versicherung reguliert.

 
Versicherungen sichern auch Sturmschäden am Haus ab:

Verweise:

Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Versicherung – Silvesterschäden am Haus
Versicherung – Schutz bei Brand und Diebstahl
Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauleistungversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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