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Baulärm kann zur Mietminderung führen

Gerichte treffen häufig Urteile zu Baulärm. Nicht immer kommen die Lärmgeschädigten dabei gut weg. In Frankfurt hingegen stärkten die Richter nunmehr die Rechte der gestörten Mieter. Sie dürfen die Miete kürzen.

Ohrenbetäubender Baulärm muss von Mietern nicht geduldet werden (Foto: limonzest / Clipdealer.com)

Lärm durch Presslufthammer, Bohr- Schleifmaschinen kann ganz schön an die Nerven gehen. Besonders dann, wenn der Krach über Wochen und Monate direkt vor der Haustür stattfindet, ist der Unmut von Bewohnern groß.

Baulärm mindert die Mietsache

Die Chancen, sich in solchen Fällen mittels Klage vor Gericht das gute Recht zu holen, sind denkbar unterschiedlich. Für Mieter in Frankfurt wurde eine Baulärm-Klage nunmehr zu ihren Gunsten entschieden.

Das lässt Kläger bundesweit hoffen, die versuchen, mit Mietminderungen einem allzu nervenaufreibenden Lärm vor dem Haus Paroli zu bieten. Angesichts verminderter Mieteinnahmen setzten Vermieter dann auch viel schneller alles dran, um den Baulärm so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen.

Amtsgericht urteilt zu Baulärm

Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilte ganz im Sinne von Mieter, die aufgrund von massivem Baulärm die Miete kürzen. Die Richter sahen keine Veranlassung dazu, dass Mieter auch in zentral gelegenen Wohnungen permanenten Lärm hinnehmen müssen. An der besagten Stelle waren die Bewohner von morgens bis abends dem Lärm und Krach durch Pressluft- und Bohrhammer ausgesetzt. Dies muss so nicht hingenommen werden.

Klage zu Baulärm stattgegeben

Die betroffenen Mieter hatten eine Klage auf den Weg gebracht, nachdem Beschwerden beim Vermieter ins Leere liefen. um sich ihr gutes Recht zu holen. Mit Erfolg, denn dem Antrag der Kläger wurde stattgegeben. Die Mieter hatten auf eine Rückzahlung eines Teils ihrer Miete gepocht. Immerhin waren sie über mehrere Monate erheblichem Baulärm ausgesetzt, die aufgrund einer Sanierung erfolgte. Der Vermieter wollte das nicht akzeptieren und erklärte, dass der Lärmpegel aufgrund der Lage im Frankfurter Westend ohnehin stets hoch sei. Insofern sei dies hinzunehmen.

Weniger Miete wegen Baulärm

Diesem Ansinnen machten die Richter jedoch einen Strich durch die Rechnung. Das Amtsgericht erklärte die Nachforderungen und Rückerstattungen der Mieter für berechtigt. Den Baulärm am Frankfurter Westend erklärten sie für so gravierend, dass er zu einer angemessenen Mietminderung gereicht. In diesem speziellen Fall wurden zehn Prozent Mietminderung als angemessener Abzug von der Mietzahlung festgelegt und im wahren Wortsinn für rechtens erklärt.

 
Baulärm kann zur Strapaze werden:

Verweise:

Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht</a>
Urteil – Rechte der Bauherren gestärkt
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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