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Eigentumswohnung – Mieter sind geschützt

Angesichts der auch weiterhin andauernden Niedrigzinspolitik wird Anlagevermögen gerne in Wohneigentum investiert. Da wundert es nicht, wenn immer mehr Wohnungen in Eigentum umgewandelt wird. Mieter genießen allerdings ganz eigene Rechte.

Eigentumswohungen

Auch Mieter einer Eigentumswohnung genießen umfassenden Schutz (Foto: auremar 7 Clipdealer.com)

Noch hält die Niedrigzinsphase an. Je länger sie dauert, umso mehr wird in Eigentum investiert. Besonders Eigentumswohnungen sind äußerst beliebt. Wird ein Mietshaus in eine Anlage mit Eigentumswohnungen umgewandelt, verlieren Mieter allerdings nicht zwangsläufig ihr Zuhause.

Umwandlung
in Eigentumswohnung

Im Gegenteil genießen Mieter einen umfassenden Kündigungsschutz und verfügen zudem ganz automatisch über ein Vorkaufsrecht. Doch viele Mieter wissen um diese Rechte nicht. Daher weist der Deutsche Mieterbund in diesen Tagen explizit noch einmal darauf hin.

Mieter genießen damit einen gesetzlich verbrieften Kündigungsschutz und stehen keinesfalls nach der Umwandlung der Wohnung in Eigentum plötzlich auf der Straße.

Eigentumswohnung
löst Mietvertrag nicht auf

Käufer von Eigentumswohnungen treten ganz automatisch und mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Zwar sind Kündigungen nicht generell ausgeschlossen. Diese können beispielsweise bei Eigenbedarf geltend gemacht werden. An den gesetzlichen Kündigungsfristen ändert dies jedoch nichts. Zusätzlich bestehen sogenannte Kündigungssperrfristen, die per Gesetz auf mindestens drei Jahre festgelegt sind. Besteht die Wohnung in einer Gegend mit großer Wohnungsnot, so kann diese Sperrfrist sogar bis zu zehn Jahr andauern.

Vorkaufsrecht der Eigentumswohnung

Auch ein Vorkaufsrecht genießt der Mieter für die Wohnung, Dies bedeutet, dass der Mieter sich in den bestehenden Kaufvertrag zwischen Vermieter und Käufer einklinken darf und die Wohnung anstelle des interessierten Käufers für sich selbst erwerben kann. Dabei gelten die unveränderten Kriterien, Bedingungen sowie auch der gleiche Angebotspreis. Vermieter bzw. Käufer der Wohnungen sind sogar gesetzlich verpflichtet, den Mieter auf das Vorkaufsrecht aufmerksam zu machen und Einblicke in die Kaufverträge zu gewähren.

 
Niedrige Zinsen verführen zu Eigentum:

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Nebenkosten nicht immer umlagefähig
Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
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Winterdienst – ein Fall für das Gericht
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Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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