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Blumenkästen am Balkon nicht immer erlaubt

Mit Geranien und anderen Blüten geschmückte Blumenkästen erfreuen nicht nur Bewohner. Auch Passanten schätzen den Anblick liebevoll geschmückter Hausfassaden. Doch Blumenkästen an Balkonen sind nicht immer erlaubt.

Balkonkasten

Blumenkästen sind nicht immer erlaubt (Foto: Tina / Clipdealer.com)

Ziert ein Blütenmeer den Balkon, entzückt dies Bewohner und Betrachter gleichermaßen. Kunterbunte Geranien, Stiefmütterchen, fleißige Lieschen & Co. verzaubern selbst triste Fassaden in traumhaft schöne Ansichten. So wundert es kaum, dass neben Hausbesitzern auch viele Mieter ihre Balkone schmücken und herrlichen Blumen bepflanzen.

Blumenkästen eine Gefahr?

Wer zur Miete wohnt, sollte sich jedoch die Genehmigung des Vermieters einholen, bevor die Kästen an der Außenseite des Balkons befestigt werden. Denn nicht immer ist dies auch erlaubt.

Hinter einem Verbot steht die Sorge, eine Gefahr für vorübergehende Passanten und vorbeifahrende Wagen. So weisen berichten Mietvereine und auch die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin darauf hin, dass ein Balkonkastenverbot durch Vermieter zulässig ist.

Gericht untersagt Blumenkästen

Im zugrunde liegenden Fall unter dem Aktenzeichen: 655 S 40/12 wollten Mieter an der an der Außenseite des Balkons mit Stahlgeländer passende e Blumenkästen anbringen. Doch der Vermieter machte den Mietern einen Strich durch die Rechnung und untersagte die Anbringung der Kästen aus Sicherheitsgründen. Unterhalb der Balkone befanden sich Parkplätze. Durch herunterfallende Balkonkästen könnten Personen als auch Fahrzeuge zu Schaden kommen. Da in erster Linie immer erst der Hausbesitzer zur Schadensbegleichung herangezogen wird, hat er das Recht, Balkonkästen komplett zu untersagen.

Blumenkästen nur an Innenseite erlaubt

Das Landgericht in Berlin unterstützte das Verbot des Hauseigentümers in diesem Fall besonders. Es befand, dass es zumindest beim Befestigen und beim Abnehmen zu Problemen kommen kann und die Kästen herunterfallen könnten. Aus diesem Grund bleibt Mietern nur, die Blumenkästchen an der Innenseite zu befestigen. Das Argument der Mieter, dass e dann auf dem Balkon zu eng wird, ließ das Gericht nicht gelten. Das Anbringen von Balkonkästen an der Außenseite des Balkongitters bleibt in diesem Fall damit auf jeden Fall tabu.

 
Balkonkästen perfekt sichern:

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Garten
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