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Modernisierung muss angekündigt werden

Modernisierungsmaßnahmen zählen in Zeiten der energetischen Wende praktisch schon zur Selbstverständlichkeit. Hausbesitzer, die vermieten, müssen solche Maßnahmen jedoch zeitgerecht ankündigen.

Modernisierungsmaßnahmen

Eine umfassende Modernisierung mussangeküdigt werden (Foto: sframe / Clipdealer.com)

Modernisieren ist buchstäblich in Mode gekommen. Schließlich schwören die meisten Hausbesitzer inzwischen darauf, kräftig Energie zu sparen. Gleichzeitig kommen sie in den Genuss umfassender Fördermaßen. Noch werden Maßnahmen, die zum Umweltschutz und energetischen Einsparungen führen, kräftig bezuschusst und Vermieter legen in Sachen Modernisierung gerne schnellstens los.

Maßnahmen zur Modernisierung

Hausbesitzer, die vermieten, müssen Modernisierungsmaßnahmen jedoch fristgerecht ankündigen. Einfach loslegen, das geht nicht und wird vom Gesetzgeber sogar strikt unterbunden. Schließlich haben Mieter ein Wörtchen mitzureden, geht es am Ende zumeist auch darum, die Miete zu erhöhen.

Werden solche umfassenden Maßnahmen daher nicht fristgerecht angekündigt, so müssen Mieter die Arbeiten auch nicht dulden. Welche Maßnahmen zählen zur Modernisierung? Die Palette der Möglichkeiten ist groß:

  • Energetische Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Der Gebrauchswerts der Wohnung wie etwa ein neuer Zuschnitt
  • Verbesserung der Belichtung
  • Verbesserung der Belüftung
  • Schallschutz
  • Energieversorgung
  • Verbesserung der Wasser- und Entwässerungsanlagen
  • sanitäre Einrichtungen
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Anlage bzw. Ausbau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen und PKW-Stellplätzen
  • Einsparungsmaßnahmen im Bereich Energie wie etwa Dämmung, Dachmodernisierung, Außenwände
  • Maßnahmen zur Rückgewinnung von Wärme
  • Maßnahmen zur Nutzung von Energie durch Solar-Anlagen und Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Stromeinsparung

Fristgerechte Ankündigung der Modernisierung

Immer dann, wenn Mieter mit Belästigungen und Behinderungen während der Modernisierungshase rechnen müssen, ist der Vermieter verpflichtet, die Maßnahmen fristgerecht anzukündigen. Dies bekräftige in diesen Tagen nochmals ein Urteil des Landgerichts Berlin. Unterlässt der Hausbesitzer dies, so ist der Mieter berechtigt, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Fortsetzung der Arbeiten zu untersagen.

Modernisierung – Klage abgewiesen

Eine entsprechend Klage eines Vermieters gegen einen Mieter, der die Maßnahmen aufgrund mangelnder Vorab-Information untersagte, wurde vom Gericht abgewiesen. Unter dem Aktenzeichen: 63 T 29/12 beurteilten die Richter diesem Fall eindeutig. Im vorliegenden Fall hatte ein Hausbesitzer ohne jegliche Ankündigung mit Modernisierungsarbeiten begonnen. Er ging davon aus, dass seine Mieter dies dulden müssen. Das Landgericht gab jedoch einem Mieter des Hauses Recht, der sich gegen die Arbeiten verwehrte. Das Gericht stellte eine „verbotene Eigenmacht“ fest. Somit muss der Mieter die Arbeiten nicht dulden. Mieter müssten sich laut Gericht auf solche Maßnahmen ausreichend einrichten können, Diese Voraussetzungen hierfür waren in diesem Fall nicht gegeben.

 
Modernisierungen zu Zeiten der Energiewende:

Verweise:

Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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