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Mietmangel – Beseitigung in Eigenregie?

In Mietobjekten kann es schnell einmal zu Mietmängeln kommen. Der eine oder andere Mieter legt dann schnell selbst Hand an und stellt dem Vermieter die Kosten in Rechnung. Diese müssen in der Höhe jedoch angemessen sein.

Mietmängel

Mieter dürfen beseitigte Mängel in Rechnung stellen (Foto: erwo1 / Clipealer.de)

Wenn der Wasserhahn tropft, die Leitungen undicht werden, Putz von der Wand bröckelt oder das Garagentor klemmt, dann muss in der Regel der Vermieter für die Reparaturen sorgen. Schließlich hat er die Mietsache in einem gebrauchsfähigen und ordentlichen Zustand zu halten. Mieter können allerdings auch selbst Hand anlegen.

Mietmangel ist Vermietersache

Dies geschieht oftmals auch dann, wenn der Vermieter den Forderungen nach einer Instandhaltung nicht oder nur schleppend nachkommt.

In solchen Fällen dürfen Mieter ausdrücklich alles in die Wege leiten, damit die Wohnung wieder in einen ordnungsgemäßen Gebrauchszustand versetzt wird. Die Kosten hierfür können dem Vermieter anschließend in Rechnung gestellt werden. Allerdings müssen sie in der Höhe vertretbar sein.

Mietmangel – Beseitigung

Meister-Honorare sind dabei allerdings nicht zulässig. So jedenfalls urteilte das Amtsgericht Wetzlar in diesen Tagen. Selbst dann, wenn sich der Mieter von der handwerklich besonders geschickten Seite zeigt, so kann er die Reparaturarbeiten nicht nach einem Stundensatz eines Handwerkmeisters abrechnen. Im zu Grunde liegenden Fall, der unter dem Aktenzeichnen: 38 C 1559/11 protokolliert wurde, ging es um defekte Rollläden am Fenster einer Mietwohnung.

Kosten für Mietmangel Beseitigung

Trotz Aufforderung kam der Vermieter einer Reparatur nicht nach. Daraufhin erledigte der Mieter selbst den Job und nahm die Instandsetzung der Rollläden in Eigenregie vor. Anschließend übermittelte er dem Vermieter die Kosten für die Reparatur. Hinsichtlich der Grundlage für seine Preisgestaltung orientierte sich der Mieter an Preisen, die Handwerker in Rechnung stellen. Der Vermieter zeigte sich jedoch mit der Höhe der Kosten nicht einverstanden. Da keine Einigung zustande kam, landete der Fall schließlich vor Gericht.

Mietmangel landete vor Gericht

Dort erhielt der Vermieter als Hauseigentümer Recht. Der Mieter könne sich nicht auf Kosten berufen, die Handwerker für solche Reparaturen in Rechnung stellen, urteilten die Richter. Schließlich fehle dem Mieter die notwendige Qualifikation, um Stundensätze eines Handwerkers in Rechnung stellen zu können. Dennoch kommt der Mieter auf seine Kosten. Er kann für die laienhaft ausgeführten Arbeiten immerhin noch den stolzen Preis von 12,50 Euro pro Stunde in Rechnung stellen.

 
Rechte bei Mietmängeln:

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
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Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
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Winterdienst – ein Fall für das Gericht
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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