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Bauträger und Schlüsselfertiganbieter

Wer sich den Traum von eigenen Haus erfüllen möchte, der steht vor einer Vielzahl an Entscheidungen. Eine davon ist die Wahl des geeigneten Baupartners. Doch worin unterscheidet sich der Bauträger vom Schlüsselfertiganbieter?

Schlüsselfertiganbieter

Das schlüsselfertige Haus lockt Bauherren (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Der Schlüsselfertigbauanbieter steht bei Bauherren ganz besonders hoch im Kurs. Das liegt vor allem daran, dass sich Häuslebauer eine hohe Ersparnis ausrechnen.

Sorgen um die Finanzen zum neuen Bauprojekt oder aber auch die Tatsache, dass die Gemeinde kein Neubauland anbieten kann, treibt Bauherren oftmals schnell zur Entscheidung für einen Schlüsselfertiganbieter.

BT, GU oder GÜ?

Damit wägen sich die meisten Häuslebauer in absoluter Sicherheit. Schließlich werben Schlüsselfertiganbieter mit Festpreisen und präzisen Einzugsterminen. Kein Wunder also, dass über 75 Prozent aller Bauherren sich für den Schlüsselfertiganbieter entscheiden.

Zur Gruppe dieser Anbieter zählen die Bauträger (BT), Generalunternehmen (GU) sowie die Generalübernehmer(GÜ). Die meisten Bauherren sind sich nicht darüber in Klaren, dass sie nicht die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben, wie etwa Häuslebauer die mit Hilfe eines Architekten der Wahl auf dem eigenen Grundstück bauen.

Bauherr mit Umwegen

So hat der Bauherr, der einen Schlüsselfertiganbieter beauftragt, keinen direkten Einfluss auf den Ablauf des Bauprojekts. Stellt er beispielsweise am Bau Mängel fest, so kann er die entsprechenden Handwerker nicht einfach zur Nachbesserung und Mängelbeseitigung auffordern. Bauherren müssen sich direkt an den Schlüsselfertiganbieter wenden und dort ihre Klagen dokumentieren. Am Ende sind sie darauf angewiesen, dass der Schlüsselfertiganbieter die Mängelbeseitigung veranlasst. Gleiches gilt für den Bauleiter. Er nimmt von Bauherren keine Weisungen entgegen. Zuständig ist stets der Schlüsselfertiganbieter.

Bauträger übernimmt alle Arbeiten

Bauträger stellen eine ganz eigenständige Gruppe im Anbieter-Pool der Schlüsselfertiganbieter dar. Sie verkaufen sozusagen Komplettpakete. Damit gemeint sind immer Grundstücke in Kombination mit schlüsselfertigen Häusern oder aber auch sanierten Altbauten bzw. Eigentumswohnungen. Alle Bauträger unterliegen der sogenannten Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Verträge von Bauträgern müssen zwingend notariell beurkundet sein.

Bauträger steht in der Pflicht

Der Bauträger steht in der Verpflichtung, alle Arbeiten des Bauprojekts durchzuführen. Dies beginnt bei der Planung, betrifft die Einholung sämtlicher Genehmigungen und reicht bis zur Erstellung des zum komplett schlüsselfertigen Objekts. Im Gegenzug ist der Käufer zur Zahlung von regelmäßigen Abschlagszahlungen verpflichtet. Diese Zahlungen werden entsprechend dem präzise ausgelegten Zahlungsplan festgelegt. Der Käufer wird erst nach vollständiger Bezahlung bzw. Fertigstellung des Baus Eigentümer des Bauprojekts.

Bauträger Pleite einkalkulieren?

Bauherren sollten beachten, dass Bauträger auch während einer Bauphase in Insolvenz gehen können. Dann wird es für Bauherren unter Umständen besonders teuer und damit ärgerlich. Die Komplikationen, die dann auf Bauherren zukommen, sollten keinesfalls unterschätzt werden. Schlimmstenfalls kann die Insolvenz zu einem extremen Desaster für Bauherren führen und sie selbst in die Insolvenz treiben. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren daher, in keinem Fall Vorkasse zu leisten. Ansonsten ist das bereits gezahlte Geld der Bauherren komplett verloren.

Vertrag mit Bauträger gilt

Wie stets gilt auch beim Bauvertrag: Gültigkeit hat das, was im Vertag steht. Nur Leistungen, die auch im Vertrag vereinbart wurden, schuldet der Bauträger den Bauherren. Beachtung finden sollte auch die Tatsache, dass der Bauträger zunächst auf seinem eigenen Grund und Boden baut, denn der Bauherr ist noch nicht Eigentümer. Da nicht auf dem Grundstücken der Bauherren gebaut wird, kann der Bauträger einem Häuslebauer schlimmstenfalls sogar den Zutritt zum Grundstück verwehren. Dies kann sogar bis zur vollständigen Übergabe der Fall sein und kommt beim Bauherren, der sich auf sein neues Haus freut, garantiert nicht gut an.

 

Verweise:

Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien – Webportal als Suchassistent
Immobilien – Eigenbedarf leicht durchsetzbar
Immobilie – so wird die Suche zum Volltreffer
Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien-Zustand vor Kauf gründlich prüfen
Haus & Grund als Komplettangebot
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Preisindex für Immobilien gestiegen
Immobilien – Zustand vor Kauf gründlich prüfen
Günstige Zinsentwicklung lockt Bauherren

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Fertighaus, Hausbau
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