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  • 31. Mai 2011

    Erschließung Grundstück

    Unter der Erschließung oder Aufschließung eines Baugrundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind.
    Dabei ist zwischen der öffentlichen und der privaten Erschließung eines Grundstücks zu unterscheiden.

    Technische und verkehrsmässige Erschließung

    Vor Baubeginn muss die Erschließung des Grundstücks sichergestellt sein (Foto: Egon Häbich / Pixelio.de)

    Die öffentliche Erschließung eines Grundstücks fällt in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand, und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze, während die private Erschließung alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss umfasst.

    Verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstück

    Jedes Baugrundstück muss per Gesetz eine geeignete Zufahrt besitzen.

    Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hat grundsätzlich über das eigene Baugrundstück zu erfolgen, wobei bei Gewährung von Wegdienstbarkeiten auch bestehende Einrichtungen auf benachbarten Grundstücken genutzt werden können.

    Als Fläche für Zufahrten und Parkplätze können Abstandsflächen genutzt werden, die ohnehin nicht bebaut werden dürfen.

    Ist eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz nicht über die eigene Grundfläche möglich, müssen von Nachbarn Wegdienstbarkeiten zur Anbindung gewährt werden.

    Technische Erschließung eines Grundstücks

    In den Bereich der technischen Erschließung fallen

    • Versorgungsleitungen zur Energieversorgung wie Stromleitungen, Gasleitungen, Leitungen für Fernwärme
    • Leitungen zur Wasserversorgung
    • Ableitungen für Brauchwasser und Ableitungen für Oberflächenwasser (Regenwasser)
    • Leitungen für Kommunikationsanlagen wie Telefonleitungen und Kabelfernsehen

    Berücksichtigung bei der Planung

    Ist ein Bauplatz noch nicht vollständig erschlossen, muss dies bei der Planung des Eigenheims mit berücksichtigt werden.

    Der Planer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anbindung der Ver- und Entsorgungsleitungen an das Gebäude entsprechend umgesetzt wird.

    Die Erschließung eines Grundstücks muss aber auch finanziell und zeitlich eingeplant werden.

    Speziell bei entlegenen Grundstücken kann beispielsweise die Anbindung an die Kanalisation oder an die Stromversorgung sehr langwierig sein.

    Erschließungskosten

    Für die öffentliche Erschließung eines Grundstücks sind Erschließungsbeiträge an die entsprechenden Institutionen (Kommunen, Stromversorgungsbetriebe, Gasgesellschaften, Kabelnetzbetreiber) zu entrichten, die für die Anbindung ihres Grundstücks an die öffentlichen Anlagen verantwortlich sind.

    Die Höhe dieser Erschliessungskosten ist regional unterschiedlich und wird vom jeweiligen Anbieter festgesetzt.

    Beim Kauf eines Grundstücks können diese Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sein, und sind andernfalls diesem hinzu zu rechnen.

    Damit sie ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Grössenordnung sich öffentliche Erschließungskosten bewegen, hier einige Kostenbeispiele:

    Grundstück: 700 qm

    Abwasser: 3.675 EUR

    Regenwasser: 802 EUR

    Wasserversorgung: 1.490 EUR

    Gasversorgung: 951 EUR

    Stromversorgung: 1.320 EUR

    Verkehrserschließung: 6.420 EUR

    Damit fallen öffentliche Erschließungskosten in Höhe von 14.658 EUR an.

    Neben den öffentlichen Erschließungskosten fallen fallen noch die privaten Erschließungskosten an. Diese sind den Baukosten hinzu zu rechnen und sind abhängig von der Situation auf dem Baugrund.

    Liegen beispielsweise große Strecken zwischen Hausanschluss und dem öffentlichen Anschlusspunkt, können die Grabarbeiten und die Arbeiten zur Leitungsverlegung kostspielig werden und die Erschließungskosten in die Höhe treiben.

    Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Am Anfang ist das Grundstück!


    Verfasst von Stefan Oberhauser

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    4 Kommentare zu “Erschließung Grundstück”

    1. Alex sagt:

      Ein durchgendes Grundstück/Baugrund ist in drei ca. gleich große Parzellen (á 700m²) aufgeteilt. Ich möchte ein 1400m² Grundstück erwerben und nehme daher zwei nebeneinander liegende Parzellen.

      Wenn ich mein Haus auf der einen Parzelle aufstelle, sind dann NUR die Aufschließungskosten für die eine Parzelle (700m²) zu zahlen ??
      Auf der anderen Parzelle würde der Garten (Obstbäume, Gartenteich, Gartenholzhütte) angelegt werden.
      Ist dieses Vorhaben realisierbar oder muss ich für alle zwei Parzellen die Aufschließungskosten bezahlen ?

      Vielen DANK für eure Hilfe vorab!

    2. Sylvia sagt:

      Bin für die vielen Infos auf dieser Seite sehr dankbar!!!
      jedoch würde ich gerne noch wissen, wieviel man zirka für die privaten erschließungskosten, also für die diversen leitungen ins haus berücksichtigen muss?!? ein durchschnittswert wäre hilfreich?!
      bin für jede info, erfahrung etc. dankbar!
      lg

      • Ursula Pidun sagt:

        Die Kosten für die öffentliche Erschließung legt die jeweilige Gemeinde fest. Die Höhe hängt von ortspezifischen Kriterien ab und ist in Deutschland nach Paragraph 127 ff BauGB geregelt. Die Erschließungskosten können allerdings auch bereits im Grundstückspreis enthalten sein. Wenden Sie sich in allen diesbzüglichen Fragen an Ihre zuständige Gemeinde und ggf. auch an den Verkäufer.

    3. [...] Erschließungskosten prüfen Grundbuch und Grundbuchauszug Erschließung Grundstück Vermessung von Grundstücken Grundstück kaufen Verfasst von Ursula PidunXUrsula Pidun E-mail: [...]

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