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Neue Richtlinien für den Energieausweis

In Zeiten hoher Kosten für Wärme und Strom werden die Energiewerte eines Hauses für Bewohner immer wichtiger. Hausbesitzer, die verkaufen oder vermieten, werden auf der Grundlage einer neuen EU-Richtlinie ab 2013 dazu verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich einen Energieausweis vorzulegen.

Energiepass

Ab 2013 tritt eine neue EU-Richtlinie für den Energieauausweis in Kraft (Foto: auremar / Clipealer.com)

Hauseigentümer, die vermieten oder verkaufen wollen, müssen sich bis spätestens 2013 um einen Energieausweis bemühen. Zu Beginn des kommenden Jahres tritt eine europäische Regelung in Kraft, wonach Hausverkäufer und Vermieter die Energieausweise zum Projekt auf Verlangen unverzüglich vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, kann es zu einem ein Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 15.000 Euro kommen. Der Verband Privater Bauherren rät Hausbesitzern, die Mietobjekte bereitstellen oder Eigentum verkaufen möchten, sich möglichst rasch einen solchen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Wer über ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus verfügt, der benötigt den sogenannten verbrauchsorientierten Energieausweis. Der Energie-Kennwert wird hier lediglich aufgrund tatsächlich gemessener Verbrauchsdaten berechnet. Auf diese Weise können Hauskäufer und an einer Wohnung interessierte Mieter den künftigen Energieverbrauchs des neuen Domizils abschätzen und in ihre Miet- bzw. Verkaufsüberlegungen einbeziehen. Ziel ist, den Energieverbrauch des Hauses oder des angebotenen Mietobjekts realistisch einzuschätzen. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis hält sich der Berechnungsaufwand in Grenzen. Damit erhalten Hauseigentümer diesen Ausweis relativ schnell. Die Kosten sind angesichts einer Gültigkeit des Ausweises von zehn Jahren ebenfalls moderat. Dieser Ausweis gilt jedoch nicht für alle Gebäude.

    Verbrauchsbasierter Energieausweis bei folgenden Kriterien:

    • Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, oder
    • Wohngebäude mit Bauanträgen, die nach dem Stichtag 31.10.1977 gestellt wurden, oder
    • Wohngebäude, die bereits die Anforderungen des Wärmeschutzniveaus der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erzielen

    Bedarfsorientierter Energieausweis

    Im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis werden beim bedarfsorientierten Energiepass weitere Berechnungsgrößen zu Grunde gelegt. Hierzu zählen u.a. auch wärmetechnische Eigenschaften der Gebäudehülle, geometrische Faktoren sowie Eigenschaften und Leistungen der Heiz-Anlage. Damit lassen sich auf der Grundlage eines Norm-Verfahrens Bedarfswerte für Primär- und Endenergie errechnen. Die Kosten hierfür variieren stark und stehen in Abhängigkeit mit den individuellen und stark unterschiedlichen Parametern der einzelnen Gebäude. Der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden. Eine Pflicht hierzu besteht immer dann, wenn die oben genannten Bedingungen für den verbrauchsorientierten Energieausweis nicht erfüllt werden.

    Energieausweis vom Experten

    Ausgestellt werden die Energieausweise ausschließlich von Experten, die eine spezielle Qualifikation nachweisen. Der Energieausweis ist mit mehreren Seiten ein recht umfangreiches Dokument, das detaillierte Angaben offenbart. Dabei stellt die inzwischen allseits bekannte Farbskala von rot bis grün, der den Energieverbrauch des Hauses im Überblick abbildet, nur einen kleinen Teil der Aussagen dar. Wer das Eigentum selbst bewohnt und nicht vorhat, zu verkaufen oder zu vermieten, der benötigt eine solchen Ausweis nicht.

     
    Was leistet der Energieausweis?

    Verweise:

    Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
    Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
    Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
    Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
    Energie sparen
    Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
    BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
    Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
    Dimmbares Glas auf Knopfdruck
    EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten

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