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Heizofen – Grenzwerte für Emissionen

Brummelt der heimische Heizofen bei klirrenden Außentemperaturen wohlig vor sich hin, freut sich der Hausbesitzer. Schließlich bringt die traditionelle Heizmethode Behaglichkeit und Kostenersparnis. Ab 2013 müssen Ofenbetreiber allerdings Grenzwerte für Emissionen nachweisen.

Ofenheizung

Attraktiver, energieffzienter Speicherofen der neuen Generation (Foto: DAN SKAN GmbH)

Hausbesitzer mögen es im Winter behaglich. Auch Nachhaltigkeitsfaktoren spielen bei der Beheizung der Wohnräume in der kalten Jahreszeit eine große Rolle. Kein Wunder, wenn sich immer mehr Immobilienbesitzer für die Beheizung mittels klassischer Heizöfen entscheiden.

Heizofen bietet Kostenersparnis

Neben der besonderen Behaglichkeit, die diese Heizgeräte ausstrahlen, liebäugeln Hausbesitzer auch mit den beachtlichen Kostenersparnissen, die angesichts preiswerter Heizmaterialien wie etwa Pellets zu erwarten sind. Wer einen solchen, zumeist günstigen aber inzwischen älteren Ofen betreibt, steht allerdings bis spätestens Ende 2013 in der Pflicht, Grenzwerte für Emissionen nachzuweisen.

Nachrüstpflicht für den Heizofen

Heizofen

Emissionsarmer, hochmoderner Heizofen (Foto: DAN SKAN GmbH)

Die Nachrüstpflicht ist Teil der im Jahr 2010 in Kraft getretene Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BimSchV). Ist es Hausbesitzern nicht möglich, zulässige Emissionswerte nachzuweisen, so beginnt nach und nach die Nachrüstpflicht in Kraft.

Dabei geht es um Öfen, die jeweils pro Kubikmeter mehr als 150 Milligramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. In solchen Fällen ist die Nachrüstung innerhalb der nächsten Jahre unumgänglich. Laut Verordnung muss es zu einem Austausch kommen, ansonsten wird die Anlage stillgelegt.

Heizofen wird vom Schornsteinfeger überprüft

Hausbesitzer müssen die Nachrüstung dem jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfeger vorlegen. Hierauf weist in diesen Tagen der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt am Main hin.

Wer sich eingehend informieren möchte, wie hoch die Emissionswerte des häuslichen Ofens sind, der findet die korrekten Daten hierzu in den Unterlagen, die zum Ofen mitgeliefert wurden. Sind solche Unterlagen nicht mehr vorhanden, so kann auch der Schornsteinfeger zur Messung beauftragt werden.

Neuer Heizofen hält Standards bereits ein

Hausbesitzer, deren Heizofen bereits in die Jahre gekommen ist, liebäugeln mit neuen Modellen, die geforderte Emissionswerte bereits strikt einhalten. Wer der Nachrüstpflicht sicher aus dem Weg gehen möchte, kann sich für einen der unzähligen Modelle entscheiden, die Anbieter wie etwa der Spezialist für skandinavische Kaminöfen „DAN SKAN GmbH“ in Hannover zu bieten haben. Neben modernsten Standards bietet ein solcher Heizofen eine zeitgemäße, moderne Optik und bereichert so das Ambiente des Hauses maßgeblich.

Heizofen

Energieeffzienter Heizofen für höchste Ansprüche (Foto: DAN SKAN GmbH)

Verordnung für den Heizofen

Wer seinen älteren Heizofen weiterhin betrieben möchte, kann die für sein Modell korrekten Daten online in der HKI-Datenbank recherchieren. Laut HKI haben die Umweltministerien zugesagt, dass die Einträge der HKI-Datenbank als Nachweis der Emissionswerte gegenüber dem Schornsteinfeger ausreichen. Für Hausbesitzer, die nachrüsten müssen, tritt diese Pflicht in Schritten ein. So hat der Gesetzgeber folgende Regelungen festgelegt:

  • Nachrüstungspflicht bzw. Pflicht zum Austausch bis spätestens Ende 2014 gilt für alle Einzelraumanlagen, die vor dem 31. Dezember 1974 errichtet wurden oder über keine Datumsangabe verfügen
  • Heizöfen, die in der Zeit von 1975 bis 1984 erbaut wurden, müssen bis Ende 2017 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden
  • Geräte, die in der Zeit von 1985 bis 1994 bis Ende 2020 gebaut wurden sowie Heizöfen seit 1995, die Grenzwerte noch nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 aufgerüstet bzw. ausgetauscht werden
  • Ausnahmen sind in speziellen Fällen möglich

 
Verweise:
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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