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Grundstück mit gefährlicher Altlast

Der Kauf eines Grundstücks schützt nicht automatisch vor unangenehmen Überraschungen. Dabei geht es nicht nur um giftige Altlasten, die sich gut getarnt im Boden verbergen. Bauherren, die sich vorab nicht gründlich informieren, können schlimmstenfalls „bombig“ überrascht werden.

Grundstücke

Brisante Funde im Grundstück können zum Großeinsatz mit Bau-Stopp führen (Foto: novi / clipealer.com)

Bauherren denken beim Kauf eines Grundstücks nicht unbedingt an eine Mitgift der besonders gefährlichen Art. Hierzu zählen etwa Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Verband Privater Bauherren (VPB) mahnt künftige Hausbesitzer, sich vor Abschluss des Kaufvertrages gründlich zu informieren. Denn es passiert gar nicht so selten, dass sich solche Altlasten im Grund und Boden verbergen. Noch immer befinden sich die gefährlichen Blindgänger gut getarnt und tausendfach unter der Erde.

Gründliche Infos zum Grundstück einholen

Der VPB rät Bauherren daher, nicht nur Aspekte wie etwa Lage und Preis beim Kauf des Grundstückes unter die Lupe zu nehmen, sondern sich gründlich nach Altlasten aller Art zu informieren. Hierzu zählt auch die Klärung der Frage nach Fliegerbomben au dem Zweiten Weltkrieg, die im Falle von Zufallsfunden stets unverzüglich der Polizei gemeldet werden müssen. „Viele Städte waren Kriegsschauplätze. Wer in einer solchen Stadt baut, der sollte klären, ob auf dem in Auge gefassten Grundstück Bombenabwürfe verzeichnet sind und eventuelle Blindgänger im Boden liegen könnten“, erläutert VPB-Rechtsanwalt Holger Freitag.

Recherche im Verdachtsflächenkataster

„Leider sind die Zuständigkeiten von Kommune zu Kommune und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundstückskäufer müssen sich vor dem Kauf immer erst zu den zuständigen Behörden durchfragen. Erste Anlaufpunkte sind Bauämter, Ordnungsämter oder das Regierungspräsidium. Sie helfen klären, ob es in der Gegend, in der man bauen möchte, Bombenabwürfe gab,“ führt der Experte aus. Großstädte haben zur Vorab-Recherche sogenannte Verdachtsflächenkataster eingerichtet. „In diesen Kommunen löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift, automatisch eine Sondierungspflicht aus. Liegt das ins Auge gefasste Terrain in einer solchen Verdachtsfläche, sollten Besitzer und Kaufinteressenten am besten frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der zuständigen Stelle stellen“,rät Rechtsanwalt Freitag.

Kampfmittelräumdienst entsorgt das Grundstück

„Solche Untersuchungen dauern erfahrungsgemäß alles in allem rund ein halbes Jahr. Das sollten Bauwillige einplanen, sonst führen die Untersuchungen zu Bauzeitverzögerungen und im schlimmsten Fall zum Baustillstand. Das ist dann der Fall, wenn erst während der Bauzeit Kampfmittel gefunden werden, die natürlich beseitigt werden müssen.“ Hegen Bauherren den Verdacht, es könne auf dem künftigem Grund und Boden einer der gefährlichen Blindgänger liegen, so muss ein staatlich zugelassener Kampfmittelräumdienst die weiteren Maßnahmen in Angriff nehmen. Bei diesen Diensten handelt es sich entweder Spezialunternehmen, die vom Land beauftragt wurden. Oder aber es kommt ein landeseigener Kampfmittelräumdienst zum Einsatz.

Grundstückskauf kann teuer werden

Da in der Regel der Grundstückseigentümer für die Kosten der Prüfung des Bodens aufkommen muss, sollten Bauherren, die sich für den Grund und Boden interessieren, die Frage nach möglichen Blindgängern bereits frühzeitig stellen. Ansonsten kann der Grundstückkauf ziemlich teuer werden. „Die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private Bauherren unter Umständen Billigkeitsentschädigungen beantragen. Die werden aber angesichts leerer öffentlicher Kassen in Zukunft sicher immer seltener gewährt“, erläutert Rechtsanwalt Freitag. „Werden tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der Regel die öffentliche Hand wenigstens deren Beseitigung.“

Grundstück vom Bauträger häufig bedenkenlos

Der VPB-Anwalt gibt daher zu bedenken: „Wer ein Baugrundstück kaufen möchte und mit Problemen rechnet, der sollte die Frage der Kostenübernahme für die Kampfmittelfreiheit vertraglich regeln. Auf der sicheren Seite sind – zumindest theoretisch – die Käufer von Bauträgerhäusern. Wer beim Bauträger kauft, der erwirbt Haus und Grund aus einer Hand. Bauherr bleibt bis zur Übergabe der Immobilie immer der Bauträger, der ja auch für die Kampfmittelfreiheit des Bodens verantwortlich ist. Kümmert er sich nicht rechtzeitig und müssen während der Bauzeit Blindgänger entsorgt werden, kann der Käufer aber auch mit Fertigstellungsverzögerungen konfrontiert werden“. „Besser steht sich in der Regel, wer ein Grundstück von der Kommune kauft. Die öffentliche Hand als Verkäufer übernimmt nicht selten solche Kostenrisiken.“

 
Ein Fall für den Kampfmittelräumdienst:

Verweise:
Baugrund stets begutachten lassen
Baugrund – Untersuchung sollte obligatorisch sein
Grundstück kaufen
GRUNDSTÜCK: Erschließungskosten prüfen
Grundbuch und Grundbuchauszug
Erschließung Grundstück
Vermessung von Grundstücken

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