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Bauherren benötigen juristischen Rat

Hinsichtlich des künftigen Bauprojekts handeln künftige Hausbesitzer geradezu euphorisch und vorschnell. Versprechungen der Bauträger wird blindlings vertraut und Verträge werden ungeprüft unterschrieben. Dabei profitieren auch private Bauherren vom juristischen Rat.

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Juruistische Beratung ist beim Abschluss eines Bauvertrags unverzichtbar (Foto: rido / Clipdealer.com)

Wer baut, der muss zunächst wichtige Verträge unterzeichnen. Damit der Traum von der eigenen Immobilie am Ende nicht zum Albtraum wird, empfehlen Experten Bauherren, sich juristischen Rat und Rechtsunterstützung zu sichern. Immerhin geht es im komplexe Vertragsbedingungen und jede Menge Geld. Somit benötigen nicht nur Investoren von Großprojekten rechtliche Unterstützung, sondern vor allem auch private Bauherren, die sich mit einem neuen Haus den größten Wunsch im Leben erfüllen.

Rechtsberatung für künftige Bauherren

So weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) darauf hin, dass besonders Bauherrn von Bauträgerhäusern Baurechtsanwälte mit der der Vertragsprüfung beauftragen. Die Experten nehmen die Klauseln unter die Lupe und befassen sich gründlich mit Vereinbarungen zur Fragen der Gewährleistung, Grundpfandrechte sowie Freistellungen der involvierten Finanzdienstleister. Eine fundierte rechtliche Beratung zahlt sich für private Bauherren in der Tat aus. Denn nur allzu selten gehen private Interessenten für Immobilien so wichtigen Fragen nach wie etwa zur Leistungsfähigkeit des künftigen Bauvertragspartners.

Baurechtsexperten recherchieren für Bauherren

Doch genau solche Fragen sind es, die einer Klärung bedürfen, erläutern die Fachleute der ARGE Baurecht. Auch anderen Sachverhalte, die häufig vernachlässigt werden, gehen die Rechtsexperten gründlich nach. Hierzu zählen u.a. auch:

  • Finanzielle Lage des Bauträgers
  • Möglichkeit einer Insolvenz des Bauträgers
  • Fähigkeit des Bauträgers, das Bauvorhaben technisch einwandfrei zu realisieren
  • Fragen dazu, wie lange der Bauträger schon am Markt anbietet
  • Höhe des Stammkapitals des Bauunternehmens
  • Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Prüfung der technischen Sachverhalte
  • Bauherren sollten Referenzen einfordern

Private Bauherren sollten jedoch auch selbst tätig werden und beispielsweise Referenzen einfordern. Wer mit dem gewählten Bauträger schon einmal gebaut hat, kann am besten über mögliche Mängel berichten oder aber auch bestätigen, wie gut es geklappt hat. Immerhin leben Bauträger von einem hoffentlich guten Ruf. Wer hier nichts zu verbergen hat, der gibt bereitwillig Auskunft zu den Referenzobjekten. Bei den Recherchen geht es auch darum, ob der Bauträger Termine stets pünktlich eingehalten hat, der technische Ablauf problemlos verlief und der Bauträger beim Bauen Sorgfalt walten ließ.

Ob es in Hinblick auf die Reputation beim Bauträger hapert, dies erfahren künftige Bauherren durchaus auch im Internet. So gibt es Bewertungsportale, Foren und Internet-Blogs, die jede Menge Beurteilungen liefern. Gerade Bauherren, die hinter das Licht geführt wurden, berichten hier ausführlich und mit einiger Empörung. Nehmen sich Bauherren gründlich Zeit und hinterfragen auch diese Mängel, so erfahren sie, was schiefgelaufen ist und woran es genau lag. Ebenso lohnt die Nachfrage danach, auf welche Weise die Probleme am Ende gelöst wurden und ob es zu Kompromissen kam. Brenzlig wird es für private Bauherren auch, wenn sie glauben, die sogenannte Freistellungserklärung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) könne sie vor finanziellen Verlusten schützen, wenn der Bauträger in die Insolvenz geht.

Freistellungserklärung schützt Bauherren nicht

Laut Erfahrung der ARGE Baurecht-Experten glauben beinahe alle Bauherren, dass im Falle einer solchen Pleite die Bank zu viel gezahlte Kapital zurückerstattet. Dabei regelt die Freistellungserklärung gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 Nummer 3 MaBV nur, dass die vom Kreditgeber des Bauträgers auf dem Grundstück eingetragene Grundschuld gelöscht wird, sobald der Käufer das fertige Haus bezahlt hat. Damit private Bauherren nicht zu viele und zu hohe Tranchen im Voraus zahlen, sollte schriftlich ein exakter Zahlungsplan erstellt werden. So zahlen Bauherren stets nur nach erfolgtem Baufortschritt und bewegen sich diesbezüglich auf Nummer Sicher. Baurechtsanwälte unterstützen auch hier sach- und fachgerecht und werden damit zum unverzichtbaren Berater an der Seite künftiger Hausbesitzer.

 
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Verweise:
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