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Am Gartenzaun gilt das Nachbarrecht

Streitigkeiten rund um den Gartenzaun habe schon viele ansonsten gutnachbarschaftliche Beziehungen auf eine harte Probe gestellt. Nicht selten enden die Auseinandersetzungen vor Gericht. Wer sich mit dem Nachbarrecht befasst, kann Eskalationen schon im Vorfeld umgehen und die Garten-Idylle fernab jeglicher Streitigkeiten genießen.

Gartenzaun

Streitereien mit Nachbarn stören die Freude am eigenen Garten beträchtlich (Foto: kali9 / istockphoto.com)

Sträucher, Bäume, Blüten und Laub zählen zum natürlichsten Gut im Garten und sollten Alt und Jung zu jeder Jahreszeit erfreuen. Doch so manche liebvoll gepflanzten Hecken, Pflanzen & Co., die zu eng an den Gartenzaun zum Nachbarn gepflanzt werden, geben Anlass zu jahrelangen Auseinandersetzungen.

Zumeist wurde ganz einfach das Nachbarrecht verletzt. Nimmt es der ansonsten so freundliche Nachbar hinsichtlich der Bepflanzungen im wahren Wortsinn zentimetergenau, kann es schnell zu einem Streit kommen. Am Ende eskaliert die Auseinandersetzung. Dabei nimmt eine solche Streit-Geschichte zunächst ganz harmlos seinen Lauf. Ein zarter Zweig der Birke, Pollen oder Blütenblätter von Pflanzen und Sträuchern segeln auf das angrenzende Grundstück des Nachbarn, schon ist es vorbei mit der Nachbarschafts-Idylle.

Nachbarrecht – Streit kann Nerven kosten

Auch dann, wenn die Regenrinne des Nachbarn durch Blätter verstopft oder ein dicht bewachsener Baum den Bewohnern nebenan das Sonnenlicht nimmt, kann es beträchtlichen Ärger geben. Sind die Streithähne nicht Willens und in der Lage, die Situation gütlich zu klären un das Nachbarrecht anzuwenden, kommt es schnell zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das wird teuer, kostet Nerven und auch die Gartenruhe ist erst einmal empfindlich gestört.

Das Nachbarrecht ist nicht einheitlich geregelt und schwierig zu durchschauen. Als Grundlage gilt: Welche Pflanzen im Garten blühen dürfen und welche Bäume und Sträucher gesetzt werden, ist generell Sache des Besitzers oder Mieters eines Hauses mit Garten. Kein Nachbar darf dahingehend Vorschriften machen. Einmischungen in Geschmacksvarianten für Rasen, Sträucher & Co. sind daher ausgeschlossen. Lediglich Mieter müssen ggf. einige Einschränkungen in Sachen Bepflanzungen hinnehmen. Dies jedoch nicht vom Nachbarn, sondern vom Vermieter der grünen Idylle.

Grenzenlose Freiheit endet mit dem Gartenrecht

Am Gartenzaun hört die uneingeschränkte Freiheit jedoch auf. Hier regiert das Nachbarrecht. Geregelt wird, wie nahe bzw. wie weit entfernt zum Gartenzaun des Nachbarn Bäume und Sträucher stehen dürfen. Jedes Bundesland regelt die Vorgaben separat für sich. Aus der Unterschiedlichkeit der Regelungen von Bundesland zu Bundesland ergeben sich zwangsläufig auch verschiedene Urteile vor Gericht. Im Wesentlichen kommt es daher auch zu Einzelfall-Urteilen und die richterlichen Entscheidungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen.

Nachbarrecht regelt Grenzabstände

Am häufigsten kommt es zu Auseinandersetzungen im Bereich Grenzabstände von Heckensträuchern, die zu dicht am Gartenzaun stehen. Der Grund: Stehen die Sträucher und Hecken so dicht am Gartenzaun, dass der Besitzer sie nicht mehr vom eigenen Garten aus pflegen und schneiden kann, muss er hierfür nachbarschaftliches Terrain betreten. Kaum ein Hausbesitzer mag es, wenn er hierfür belästigt und in Anspruch genommen wird. Wer von vornherein das jeweilige Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt, kommt er gar nicht in die Bredouille und sorgt im schon im Vorfeld für Frieden mit dem Nachbarn.

Nachbarrecht sorgt für Ordnung am Gartenzaun

Experten raten Gartenbsitzern, Grenzabstände großzügig zu bemessen. In aller Regel gilt, dass Hecken, Büsche und Pflanzen, die nicht sehr hoch sind, direkt am Gartenzaun gepflanzt werden dürfen. Allerdings darf nichts über den Zaun herüberhängen. Geschieht die doch, muss in jedem Fall der Verursacher für Ordnung am Gartenzaun sorgen. Handeln muss dieser auch spätestens nach Fristsetzung durch den geschädigten Nachbarn, der sich etwa durch hinüberwachsende oder zu hohe Büsche, Bäume und Sträucher gestört fühlt. Notfalls darf der Nachbar sogar selbst Hand anlegen, wenn Fristen verstreichen, ohne dass Abhilfe geschaffen wird. Kaum Chancen hingegen hat ein Nachbar, der sich lediglich durch eine bestimmte Baum- oder Strauchart gestört fühlt oder vermeintlich allergisch auf bestimmte Gewächse reagiert. Die monierten Exemplare dürfen stehen bleiben, auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Garten
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