MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Fluglärm entwertet Immobilien

Für so manchen Hausbesitzer, der viele Jahre ein beschauliches Dasein im Eigenheim führte, kann der Bau eines neuen Flughafens zum Albtraum werden. Steht die Immobilie in der Nähe neuer Flugrouten, ist es vorbei mit der Ruhe. Fluglärm bestimmt ab sofort das Leben geplagter Bewohner. Dann hilft nur durchhalten oder eine Entschädigung einfordern.

Fluglärm kann Hausbewohnern das Leben zur Qual machen (Foto: Foto: vanbeets / Clipdealer.de)

Fluglärm kann Hausberwohnern das Leben zur Qual machen (Foto: Foto: vanbeets / Clipdealer.de)

Fluglärm reduziert die Wohnqualität erheblich. Daher würden Bauherren ihre Immobilien wohl kaum auf Grundstücken planen, die in unmittelbarer Nähe zu Flugrouten liegen. Doch auch bei gewissenhafter Wahl des künftigen Wohnortes kann es – sogar nach Jahren und Jahrzehnten – plötzlich zum Bau eines Flughafens in unmittelbarer Nähe der Immobilien kommen.

Entschädigungen für Immobilien bei Fluglärm

Die Idylle im Einfamilienhaus ist dann erst einmal vorbei, wenn Einflugschneise & Co. die Wohnqualität beträchtlich verändern. Doch was können Besitzer solcher Immobilien dann noch tun? In manchen Fällen bleibt nur der Wegzug und Verkauf des Hauses weit unter Wert. In anderen Fällen können Hausbesitzer auf Entschädigungen hoffen. Wer hierzu zählt, dazu will die Bundesregierung neue Regelungen auf den Weg bringen. Die Pläne stoßen allerdings schon jetzt auf den Unmut betroffener Eigenheimbesitzer. Denn laut Medienberichten sollen Villenbesitzer offenbar höhere Entschädigungen erhalten, als Besitzer normaler Eigenheime.

Immobilien nach Verkehrswert entschädigen?

Demnach sei geplant, dass sich Zahlungen zu Entschädigungen nicht mehr nur nach dem Häusertyp richten sollen, sondern auch nach dem jeweiligen Verkehrswert der jeweiligen Immobilie. Dies soll Medienberichten zufolge aus einem Verordnungsentwurf des Umweltministeriums hervorgehen. Schlussendlich würde dies bedeuten, dass der Besitzer einer Villa höher entschädigt wird, als der Besitzer eines kleinen Hauses. Das Vorhaben stößt nicht nur bei Eigentümern normaler Einfamilienhäuser auf Kritik. Es ruft auch die Opposition wie beispielsweise etwa die SPD auf den Plan. „Lärm ist gleich Lärm und richtet sich nicht nach dem Geldbeutel der Menschen“, erläuterte hierzu der verkehrspolitische Sprecher Sören Bartol. Der Politiker fordert, dass Fluglärm-Betroffene gleich entschädigt werden.

Erfahrungen aus Immobilien Entschädigungen

Erfahrungen zu Entschädigungen wegen Fluglärm in Frankfurt zeigen, dass Belästigungen durch Fluglärm bei Hausbesitzern besonders schlecht ankommen. Seitdem hier eine weitere Landebahn in Betrieb genommen wurde, haben inzwischen mehr als 130 Hausbesitzer ihre Immobilien verkauft. Unzählige weitere Verkaufs- und Entschädigungsanträge liegen bereits vor. Seit Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn im Jahr 2011 wird eine beträchtliche Zahl an Häusers im Umfeld der neuen Einflugschneisen an die Fraport AG verkauft.

Ein solches Verkaufsrecht erhalten jedoch nur Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie vor Juni 2002 gekauft oder gebaut haben. Sie können Immobilien nach dem Verkauf auf Wunsch auch anmieten und damit am angestammten Platz weiter wohnen bleiben. Alle anderen haben das Nachsehen. Für sie wird angenommen, dass für sie das Flughafenprojekt vorhersehbar war.

 
Wenn Fluglärm zur Qual für Hausbewohner wird:

Verweise:
Zwangsversteigerung – Schnäppchen oder Risiko?
Immobilien – Suche im Internet
Immobilien – Webportal als Suchassistent
Immobilie – so wird die Suche zum Volltreffer
Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: , , , , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren