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  • 19. April 2011

    Architektenhonorar

    Sind Architekten wirklich sauteuer?
    Kassieren Architekten soviel wie nur irgendwie möglich?
    Oder gibt es für das Architektenhonorar Regelungen?

    Regelungen für das Architektenhonorar

    Wieviel darf ein Architekt kosten? (Foto: Ugurhan Betin / iStockphoto)

    Das Architektenhonorar ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben.

    Es ist ausschliesslich durch die Bauleute zu entrichten. Der Architekt erhält keinerlei Vergütungen durch die beteiligten Handwerker und Unternehmer!

    Aber wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen und wie können sie Geld sparen?

     

    Das Architektenhonorar bemisst sich gemäss Honorarordnung für Architekten HOA nach den Nettoherstellkosten des Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in Teilleistungen aufgeteilt.

     

    Nettoherstellkosten

    Die Herstellungskosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden, umfassen alle Kosten (ohne MWST) die zur Fertigstellung des Bauwerkes aufzuwenden sind.

    Nicht in den Herstellkosten enthalten sind:

    • Kosten für Innenraumgestaltung und Möblierung
    • Kosten des Grunderwerbes bzw. der Grunderschliessung
    • Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)

    Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801-1) geschätzt oder aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt.

    Übernimmt der Bauherr selbst Leistungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so ist deren ortsüblicher Wert in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen.

    Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes

    Der Schwierigkeitsgrad eines Bauwerkes hat Einfluss auf die Höhe der Prozentsätze, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden. Je schwieriger eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz. Grundsätzlich gibt es 10 verschiedene Schwierigkeitsgrade von Bauwerken.

    Für den privaten Bauherren ist normalerweise Schwierigkeitsgrad 4 anzusetzen, der folgendermassen definiert wird: "… normale Hochbauten, wie Siedlungshäuser, Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion u. dgl."

    Gesamthonorar

    Die angeführte Tabelle gibt an, welcher Prozentsatz der Nettoherstellkosten als Architektenhonorar verrechnet werden darf. Grundlage für die Tabelle sind Bauwerke mit Schwierigkeitsgrad 4.

    Es gilt der Grundsatz: Je teurer das Haus, desto niedriger (verhältnismäßig) das Architektenhonorar!

    Herstellkosten in Euro Prozentsatz d. Architektenhonorars
    50.000 10,16%
    60.000 9,81%
    70.000 9,52%
    80.000 9,29%
    90.000 9,09%
    100.000 8,92%
    200.000 7,93%
    300.000 7,45%
    400.000 7,15%
    500.000 6,93%
    600.000 6,77%

    Berechnungsbeispiel

    + 485.000.- … Gesamtausgaben

    – 133 .000.- … Grunderwerb, Vermessung, Erschliessun

    – 12.500.- … Honorare für Baukoordination und örtliche Bauaufsicht

    – 73.000.- … Innenausbau durch Tischler, mobile Einrichtung, Teppiche, Vorhänge, Möbel

    + 266.500.- … Zwischensumme

    – 53.300.- … MWST

    + 213.200.- … Nettoherstellkosten

    7,88% … Prozentsatz für die Ermittlung des Architektenhonorars

    + 16.800.- … Architektenhonorar (Netto)

    + 3360.- … 20% MWST

    + 20160.- … Architektenhonorar gemäss HOA

    Bewertung der Teilleistungen

    Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung sind gemäß HOA folgendermassen zu bewerten:

    • Vorentwurf mit 13%
    • Entwurf mit 17%
    • Einreichung mit 10%
    • Ausführungsplanung mit 33%
    • Kostenermittlungsgrundlagen mit 12%
    • künstlerische Leitung mit 5%
    • technische Oberleitung mit 5%
    • geschäftliche Oberleitung mit 5%

    Umfang der Teilleistungen

    Vorentwurf

    • Entwicklung grundsätzlicher Lösungsvorschläge
    • konzeptionelle Skizzen zum vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramm im Maßstab 1:200
    • Kostenschätzung

    Entwurf

    • Pläne im Maßstab 1:100 nach dem vom Bauherrn genehmigten Vorentwurf

    Einreichung

    • die für die baubehördliche Bewilligung notwendigen Zeichnungen und Erhebungen auf Basis des Entwurfes

    Kostenberechnungsgrundlagen

    • Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen

    Ausführungs- und Detailzeichnungen

    • Baureife Durcharbeitung der Pläne für die einzelnen Handwerker im Maßstab1 : 50
    • Erstellung der erforderlichen Beschreibungen für die Ausführenden Handwerker

    künstlerische Leitung der Bauausführung

    • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes
    • Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase

    Technische Oberleitung der Bauausführung

    • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich Termintreue und technischer Ausführung aller Gewerke
    • Abklärung von technischen und organisatorischen Einzelheiten während der Bauphase

    Geschäftliche Oberleitung der Bauausführung

    • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
    • einholen und prüfen von Angeboten
    • Kostenüberwachung während der Umsetzungphase
    • Überwachung aller Zahlungen

    Praktische Formen der Abrechnung

    Pauschalhonorar

    Das Pauschalhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und wird aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart. Es bleibt den beiden Verhandlungspartnern überlassen, wie stark das Honorar von der HOA abweicht. Bauleute mit Verhandlungsgeschick können hier u. U. viel Geld sparen!

    Im privaten Wohbau ist dies die häufigste Abrechnungsart!

    Architektenhonorar nach tatsächlich entstandenen Kosten

    Das Architektenhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und wird aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten gemäss Endabrechung festgelegt. Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da die Kosten für den Architekten nicht im Voraus bekannt sind.

    Architektenhonorar nach Zeitaufwand

    Selbstverständlich kann der Architekt auch nach tatsächlich erbrachter Studenleistung gemäss einem vorher vereinbarten Stundensatz entlohnt werden. Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da das Architektenhonorar nicht im Voraus bekannt ist.


    Verfasst von Stefan Oberhauser

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    2 Kommentare zu “Architektenhonorar”

    1. zepter sagt:

      die Abrechnungsmöglichkeiten nach HOAI sind ein Horror für jeden Hausbauer. Nach mehreren Bauversuchen mit Architekten bin ich auf Fachleute, die Bauvorlagenberechtigt sind, ausgewichen. Das geht auch und ist um Tausende Euro billiger.

      Der wichtigste Grundsatz, die Einhaltung der vorgegebenen Kostenhöhe, muss der Architekt nicht befolgen. Er plant nach Zahlen aus Computerprogrammen, falls die Kosten höher ausfallen, hat der Auftraggeber Pech gehabt…

      Was nützt der detaillierteste Plan, wenn er sich nicht rechnet.

      Architekten mögen Fachleute sein, ich mache als Bauherr und -träger einen großen Bogen.

      • contemax sagt:

        es kommt natürlich immer darauf an was man haben will. viele bauherren bauen nur einmal in ihrem leben und möchten sich einen traum erfüllen, andere wollen einfach nur ein dach übern kopf und platz für kind und kegel- man kann die eigenen wohnbedürfnisse am besten mit den eigenen ernährungsverhalten vergleichen.
        will man ein einmaliges fest feier zum beispiel eine hochzeit oder taufe… man sucht sich ein restaurant und bespricht das menü mit dem koch, der preis hängt dann wohl von der anzahl der gänge, den zutaten, auch dem ambiente (blumenschmuck, weisse tischdecken, musik…)ab. Vielleicht 60 euro pro kopf?
        oder will man mal mit seiner liebsten aus essen gehn, am valentinstag – nimmt das menü zum fixpreis 18,90€ x zwei oder doch das 4 Gang Fisch-Degustationsmenü für zwei Personen um 50€ – die nette kellnerin wird einem vielleicht beraten, mit dem wein (zB.22€) kennt sie sich dann doch nicht so aus, wurst trinke eh lieber bier – am ende warens 6(2×3)
        oder hab ichs eh am liebsten unkompliziert – ein oder besser zwei hamburger tuns auch, mit großen pommes und eine cola – supersize bitte und danach noch eine apfeltasche… 10€

        Gastronomie-Fachleute sind alle 3 Anbieter, welcher ist der professionelste? vermutlich der fastfoodladen was ist am passendsten?
        das kommt auf den eigenen ansprüchen, bzw der Aufgabe an. Will ich mir was gönnen oder muss ich ein bedürfnis stillen (> Maslowpyramide)

        falls die Kosten höher ausfallen, hat der Auftraggeber nicht einfach Pech gehabt sondern oft die augen grösser als sein magen/geldtascherl. die kosten explodieren meist während der bauphase, weil man dann doch hier noch was besseres will (Küche, Bad, Bodenbelag) oder “ach wenn wir eh schon bauen dann können wir doch gleich….” Handwerker und Baufirmen Aquirieren bekanntlich am besten auf Baustellen keiner wills ihnen verübeln, (die kellnerin im restaurant kommt auch drei mal nachfragen ob’s noch’n bierchen sein darf obwohl das glas eigentlich nicht leer ist – ja gerne, wie wärs mit einem nachtisch – blick zur begleitung … schokomousse…mmmhhh …und einen espresso danach? na sicher, mir ist ja eh schon übel, am besten noch ein schnapsl zur verdauung. Als Architekt (Berater/Gewissen) hat man hier die Aufgabe NEIN zu sagen doch das kommt halt auch nicht immer gut an, so oder so am Ende ist die Rechnung höher als erwartet. meist 30%

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