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Architektenhonorar

Sind Architekten wirklich sauteuer?
Kassieren Architekten soviel wie nur irgendwie möglich?
Oder gibt es für das Architektenhonorar Regelungen?

Regelungen für das Architektenhonorar

Wieviel darf ein Architekt kosten? (Foto: Ugurhan Betin / iStockphoto)

Das Architektenhonorar ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben.

Es ist ausschliesslich durch die Bauleute zu entrichten. Der Architekt erhält keinerlei Vergütungen durch die beteiligten Handwerker und Unternehmer!

Aber wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen und wie können sie Geld sparen?

 

Das Architektenhonorar bemisst sich gemäss Honorarordnung für Architekten HOA nach den Nettoherstellkosten des Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in Teilleistungen aufgeteilt.

 

Nettoherstellkosten

Die Herstellungskosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden, umfassen alle Kosten (ohne MWST) die zur Fertigstellung des Bauwerkes aufzuwenden sind.

Nicht in den Herstellkosten enthalten sind:

  • Kosten für Innenraumgestaltung und Möblierung
  • Kosten des Grunderwerbes bzw. der Grunderschliessung
  • Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)

Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801-1) geschätzt oder aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt.

Übernimmt der Bauherr selbst Leistungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so ist deren ortsüblicher Wert in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen.

Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes

Der Schwierigkeitsgrad eines Bauwerkes hat Einfluss auf die Höhe der Prozentsätze, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden. Je schwieriger eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz. Grundsätzlich gibt es 10 verschiedene Schwierigkeitsgrade von Bauwerken.

Für den privaten Bauherren ist normalerweise Schwierigkeitsgrad 4 anzusetzen, der folgendermassen definiert wird: "… normale Hochbauten, wie Siedlungshäuser, Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion u. dgl."

Gesamthonorar

Die angeführte Tabelle gibt an, welcher Prozentsatz der Nettoherstellkosten als Architektenhonorar verrechnet werden darf. Grundlage für die Tabelle sind Bauwerke mit Schwierigkeitsgrad 4.

Es gilt der Grundsatz: Je teurer das Haus, desto niedriger (verhältnismäßig) das Architektenhonorar!

Herstellkosten in Euro Prozentsatz d. Architektenhonorars
50.000 10,16%
60.000 9,81%
70.000 9,52%
80.000 9,29%
90.000 9,09%
100.000 8,92%
200.000 7,93%
300.000 7,45%
400.000 7,15%
500.000 6,93%
600.000 6,77%

Berechnungsbeispiel

+ 485.000.- … Gesamtausgaben

– 133 .000.- … Grunderwerb, Vermessung, Erschliessun

– 12.500.- … Honorare für Baukoordination und örtliche Bauaufsicht

– 73.000.- … Innenausbau durch Tischler, mobile Einrichtung, Teppiche, Vorhänge, Möbel

+ 266.500.- … Zwischensumme

– 53.300.- … MWST

+ 213.200.- … Nettoherstellkosten

7,88% … Prozentsatz für die Ermittlung des Architektenhonorars

+ 16.800.- … Architektenhonorar (Netto)

+ 3360.- … 20% MWST

+ 20160.- … Architektenhonorar gemäss HOA

Bewertung der Teilleistungen

Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung sind gemäß HOA folgendermassen zu bewerten:

  • Vorentwurf mit 13%
  • Entwurf mit 17%
  • Einreichung mit 10%
  • Ausführungsplanung mit 33%
  • Kostenermittlungsgrundlagen mit 12%
  • künstlerische Leitung mit 5%
  • technische Oberleitung mit 5%
  • geschäftliche Oberleitung mit 5%

Umfang der Teilleistungen

Vorentwurf

  • Entwicklung grundsätzlicher Lösungsvorschläge
  • konzeptionelle Skizzen zum vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramm im Maßstab 1:200
  • Kostenschätzung

Entwurf

  • Pläne im Maßstab 1:100 nach dem vom Bauherrn genehmigten Vorentwurf

Einreichung

  • die für die baubehördliche Bewilligung notwendigen Zeichnungen und Erhebungen auf Basis des Entwurfes

Kostenberechnungsgrundlagen

  • Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen

Ausführungs- und Detailzeichnungen

  • Baureife Durcharbeitung der Pläne für die einzelnen Handwerker im Maßstab1 : 50
  • Erstellung der erforderlichen Beschreibungen für die Ausführenden Handwerker

künstlerische Leitung der Bauausführung

  • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes
  • Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase

Technische Oberleitung der Bauausführung

  • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich Termintreue und technischer Ausführung aller Gewerke
  • Abklärung von technischen und organisatorischen Einzelheiten während der Bauphase

Geschäftliche Oberleitung der Bauausführung

  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • einholen und prüfen von Angeboten
  • Kostenüberwachung während der Umsetzungphase
  • Überwachung aller Zahlungen

Praktische Formen der Abrechnung

Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und wird aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart. Es bleibt den beiden Verhandlungspartnern überlassen, wie stark das Honorar von der HOA abweicht. Bauleute mit Verhandlungsgeschick können hier u. U. viel Geld sparen!

Im privaten Wohbau ist dies die häufigste Abrechnungsart!

Architektenhonorar nach tatsächlich entstandenen Kosten

Das Architektenhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und wird aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten gemäss Endabrechung festgelegt. Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da die Kosten für den Architekten nicht im Voraus bekannt sind.

Architektenhonorar nach Zeitaufwand

Selbstverständlich kann der Architekt auch nach tatsächlich erbrachter Studenleistung gemäss einem vorher vereinbarten Stundensatz entlohnt werden. Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da das Architektenhonorar nicht im Voraus bekannt ist.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Architektur, Hausbau
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