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Alte Heizanlagen müssen raus

Die Bundesregierung hat schärfe Vorgaben für eine Austauschpflicht von Öl- und Gasheizungen verabschiedet. Demnach droht Heizanlagen, die älter als 30 Jahre alt sind, das Aus. Nicht alle Hausbesitzer müssen allerdings die Anschaffung einer neuen Heizung und damit verbundene hohe Kosten fürchten. Denn es gibt Ausnahmen von den neuen Regeln.

Heizung

Über 30 Jahre alten Heizanlagen soll es laut EnEV an den Kragen gehen (Foto: ratru / Clipdealer.de)

Drehte sich bisher in Hinblick auf die Energiewende fast alles um Strom und mit Strom betriebene Geräte, so geht es ab sofort auch alten Heizanlagen an den Kragen. In die Jahre gekommene Heizungen zählen zu jenen Übeltätern, die einen hohen CO2-Ausstoß zu verzeichnen haben. Das ist nicht nur Umweltschützern ein Dorn im Auge, sondern auch der Bundesregierung. Sie hilft nun mit schärferen Vorgaben nach, alten Heizanlagen den Garaus zu bereiten.

Heizanlagen, die vor 1985 integriert wurden

Von den Vorgaben betroffen sind Heizanlagen, die vor dem Jahr 1985 eingebaut wurden. Sie müssen gemäß Änderungen der durch den Bundesrat beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) spätestens bis 2015 ausgewechselt werden. Bisher gab es zwar schon eine ähnliche Verordnung. Doch diese betraf lediglich den Austausch von Heizkesseln, die vor 1978 integriert wurden.
In Hinblick auf die neue Verordnung müssen jedoch nicht alle Besitzer bangen, deren Heizanlagen älter als 30 Jahre sind. Die Bundesregierung hat Ausnahmen zugelassen. Hierzu zählen Niedertemperatur-Heizkessel sowie Brennwertkessel mit besonders hohen Wirkungsgraden. Demnach fallen zunächst nur sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel dem neuen Gesetz zum Opfer, erklärt das Bauministerium.

Heizanlagen sollen Energieverbrauch drosseln

Auch Hausbesitzer, die erst seit Februar 2002 in einem Haus wohnen, das über eine mehr als drei Jahrzehnte alte Heizung verfügt, können aufatmen. Sie müssen die Anlage nicht zwangsweise erneuern und sind von der Pflicht des Austauschs erst einmal ausgenommen. Wirksam wird die neue Verordnung laut Bundesregierung voraussichtlich bereits ab Mai 2014. Umweltschützer sind allerdings nicht zufrieden. Ihnen geht die neue Verordnung nicht weit genug. Sie bemängeln vor allen, dass die neue Regelung nicht genug Impulse setzt, im Bereich Wärme mehr Energie einzusparen. Schließlich könnte damit gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass der Kohlendioxidaustausch gedrosselt wird.

Neue Heizanlagen senken Primärenergie-Bilanz

Jenseits dieser Kritik ist in Einklang mit der neuen Verordnung geplant, den Bedarf der Primär-Energie in Hinblick auf Neubauten um beachtliche 25 Prozent zu senken. Darüber hinaus soll der Wärmebedarf generell um etwa 20 Prozent gesenkt werden. Erreicht werden könnte dies unter anderem auch durch eine verbesserte Gebäude-Dämmung. Schließlich sollen auch die jeweiligen Energieeffizienzklassen verbindlich in die Energieausweise eingetragen werden. Im Fokus steht dabei die Schaffung von mehr Transparenz im Falle von Vermietungen und Verkäufen.

Politiker beklagen Verbrauch alter Heizanlagen

Verantwortliche Politiker halten die Neuanpassung der Verordnung vor allem deshalb für notwendig, damit die aktuell verfasste EU-Gebäuderichtlinie umsetzbar wird. Noch immer verbrauche Deutschland für Heizen, Kühlen und Warmwasserbereitungen etwa 35 Prozent der Gesamt-Endenergie, beklagen Experten. Neue Gebäude könnten dazu beitragen, den energetischen Verbrauch deutlich zu reduzieren.

Regelrecht unzufrieden zeigt sich die Erneuerbare-Energien-Branche zu den Beschlüssen. Aufgrund der Ausnahmen wären nur wenige alte Heizanlagen tatsächlich betroffen. Die meisten Uralt-Anlagen könnten demnach bestehen bleiben. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen“, kommentiert Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft den neuen Sachverhalt.

 

Verweise:
Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten

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