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Mehr Verbraucherschutz beim Immobilienkauf

Seit Anfang Oktober ist es soweit: Käufer von Immobilien, Grundstücken oder Eigentumswohnungen werden vom Gesetzgeber besser geschützt. Nunmehr müssen Verträge zuverlässig bereits 14 Tage vor dem Termin der Beurkundung in den Händen der Käufer liegen. Damit wurde der Verbraucherschutz für Käufer weiter verbessert.

Hauskauf

Seit Oktober gibt es ein verschärftes Beurkundungsverfahren (yuriisokolov / Clipdealer.de)

Seit dem 1. Oktober genießen Käufer von Immobilien mehr Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber ordnet an, dass Käufer von Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen nunmehr zuverlässig sämtliche Vertragsunterlagen bereits 14 Tage vor dem Beurkundungstermin erhalten müssen. Auf die neue Regelung weist in diesen Tagen der Verband Privater Bauherren (VPB) nochmals ausdrücklich hin.

Immobilienkauf verbraucherfreundlicher

Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ bietet Käufern damit die Möglichkeit, Verträge in Ruhe zu lesen und irritierende Vertragsklausen vor Unterzeichnung des Vertrags auszumachen sowie Unklarheiten zeitgerecht auszuräumen. Der Gesetzgeber nennt die neue Regel „Übereilungsschutz“ beim Immobilienkauf, die nunmehr ausreichend Zeit bietet, alle Vertragsdetails nochmals gründlich zu überprüfen.

Vertrag zum Immobilienkauf ist bindend

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann nun vor Unterzeichnung der Verträge noch eine Experten-Beratung zuschalten. Schließlich ist die Unterzeichnung des Vertrages bindend und ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Vorsicht ist also geboten. Eigentlich gilt die Regel, dass der Verbraucher den kompletten Vertragstext beim Immobilienkauf bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin zur Beurkundung erhalten sollen, schon seit mehr als zehn Jahren. Dies wurde so auch durchaus im früheren Beurkundungsgesetz spezifiziert.

Beurkundungsverfahren beim Immobilienkauf

Laut VPB sah die Realität allerdings anders aus. Daher hat der Gesetzgeber nun das Gesetz verfeinert, um Verbraucher weiter vor übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen. Demnach muss der Vertragstext nun zeitgerecht durch den Notar zugestellt werden. Mit dieser Regelung erhält der Notar die Kontrolle über die fristgerechte Zustellung der Verträge. Der Gesetzgeber hat zudem ein Gesetzt zur Neuregelung möglicher Amtsenthebungen von Notaren erlassen. Ziel ist es, dass sich die jeweiligen Landesjustizverwaltungen künftig schneller und leichter von „schwarzen Schafen“ dieser Branche trennen können. Wer als Notar wiederholt grob gegen die Verbraucherschutzregeln verstößt, hat nunmehr schnell das Nachsehen.

Rolle des Notars beim Immobilienkauf

Generell rät der VPB beim Immobilienkauf zu deutlich mehr selbstbewusster Eigeninitiative. Aus Erfahrung des Verbandes sehen viele Käufer schlüsselfertiger Immobilien im Notar eine Person des besonderen Vertrauens. Häufig gehen sie davon aus, dass der Notar als Amtsperson ihre Interessen vertrete. Damit unterliegen Verbraucher einem gründlichen Irrtum. Der Notar übernimmt zwar eine sogenannte hoheitliche Aufgabe, wenn er die Beurkundung eines Vertrags vornimmt und achtet auf diesbezügliche Einhaltung von Gesetzen. Hierzu zählt auch die Erläuterung der Vertragsinhalte während der Beurkundung.

Eigeninitiative beim Immobilienkauf

Allerdings prüft er Notar keinesfalls, ob einer der Vertragspartner angesichts der Vertragsklauseln eventuell übervorteilt wird. Der Notar agiert als völlig neutrale Instanz und darf sich mit solchen Beurteilungen gar nicht befassen. Käufer sollten daher selbst wachsam sein, insbesondere bei folgenden Sachverhalten:

  • Bauunternehmer oder der Schlüsselfertiganbieter drängen zur Unterzeichnung des Vertrags und legen sogenannte „notargeprüfte Vertragsmuster“ vor. Dies garantiert dem Käufer keinerlei Sicherheit.
  • Das Bauunternehmen bzw. der Schlüsselfertiganbieter bitten in letzter Minute um Vertragsänderungen.
  • Der Vertragspartner macht noch beim Notar-Termin neue Vorschläge, die schnell mit in den Vertrag aufgenommen werden sollen.
  • Der Notar äußert Bedenken, doch der Bauunternehmer drängt darauf, noch hier und heute zu unterschreiben.
  • Es werden sogenannte getrennte Beurkundungen oder Sammelbeurkundungen angeboten. Die Konsequenzen hierzu können erheblich sein.

Höchste Aufmerksamkeit beim Immobilienkauf

Wer also einen Grundstücks- oder Immobilienkauf tätigt, der sollte mit höchster Aufmerksamkeit an die Vertragsgestaltung und das Prozedere der Beurkundung gehen. Dies betrifft insbesondere Bauherren, die mit ihrem Hauskauf die größte Investition ihres Lebens wagen. Schließlich soll der Traum von der eigenen Immobilie nicht zum Albtraum werden, der am Ende in den finanziellen Ruin führt.

 
Die Rolle des Notars beim Kauf:


Verweise:

Zwangsversteigerung – Schnäppchen oder Risiko?
Immobilien – Suche im Internet
Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien-Zustand vor Kauf gründlich prüfen
Haus & Grund als Komplettangebot
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis

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