MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Elementarschäden korrekt versichern

Es muss nicht immer Angst vor Naturgewalten in besonders sensiblen Gegenden sein, die eine Versicherung für Elementarschäden notwendig macht. Auch sonst kann sich eine solche Police rechnen. So werden Schäden, die Wasser, Eisregen, Gewitter & Co. verursachen, ebenfalls von dieser Police abgedeckt. Allerdings nur dann, wenn das Kleingedruckte stimmt.

Versicherungen

Spezielle Versicherungen gegen Elementarschäden gibt es erst seit einigen Jahren
(Foto: pressmaster / Clipedaler.de)

Für Hausbesitzer, die in einem Hochwassergebiet wohnen, ist die Absicherung durch eine Versicherung für Elementarschäden eine Selbstverständlichkeit. Sofern Haus und Hof in besonders gefährdeten Gegenden überhaupt versichert werden, so bieten sie Betroffenen die Sicherheit, nach Sturmfluten & Co. nicht alles zu verlieren und vor dem Nichts zu stehen.

Elementarschäden Versicherung auch für Normalfälle

Elementarschäden Viele Immobilienbesitzer sind sich nicht bewusst, dass eine Versicherung für Elementarschäden durchaus auch dann sinnvoll ist, wenn keine ständige und unmittelbare Bedrohung des Hauses durch Naturgewalten besteht. Steht nach einem Starkregen der Keller unter Wasser oder wird nach einem kräftigen Orkan das Dach des Hauses abgedeckt, so bleibt Besitzern einer solchen Police zumindest die Beruhigung einer schnellen finanziellen Schadensregulierung.

Kleingedrucktes zur Versicherung gut durchlesen

Allerdings bekommt das Kleingeduckte Priorität und wer vor dem Abschluss einer solchen Versicherung steht, sollte die Police auf Herz und Nieren prüfen. Ansonsten bleiben Hausbesitzer am Ende im wahren Wortsinn im Regen stehen. Das daraus resultierende finanzielle Desaster lässt sich nur durch eine genaue Prüfung verhindern, welche Schäden mit Abschluss einer Versicherung für Elementarschäden tatsächlich auch versichert sind. In der Police werden alle Naturgewalten präzise aufgelistet, deren Schäden im Fall der Fälle reguliert werden.

Elementarschäden ergänzend versichern

Schäden durch Hagel, Sturm, Frost oder Blitzschlag, die zu den klassischen Schäden von Naturgewalten zählen, werden in der Regel durch die normale Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung reguliert. Darüber hinausgehende Elementarschäden wie etwa Schnee-Schäden, Schäden durch Erdrutsche oder Überschwemmungen müssen separat versichert werden. Hinsichtlich der Regulierungen gibt es von Versicherung zu Versicherung große Unterschiede. Auf diese durchaus beträchtlichen Unterschiede weist auch Expertin Kerstin Hartwig von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin.

Spezielle Klauseln in der Versicherungs-Police

So kann eine Überschwemmung beispielsweise durch Hochwasser, Regen oder auch einem erhöhten Grundwasser hervorgerufen werden. Während die eine Versicherung zur Regulierung aller möglichen Fälle in diesem Bereich bereit ist, muss die andere Versicherung dem nicht unbedingt folgen. Sie kann nach eigenem Ermessen eine oder zwei der Fälle komplett von der Regulierung ausschließen. Für Hausbesitzer, die eine Versicherung für Elementarschäden abschließen möchten, ist es daher von Bedeutung, sämtliche Klausen genau zu prüfen. Nur so lassen sich Unsicherheiten, Enttäuschungen und mögliche Abweisungen zur Schadensregulierung ausschließen.

Fachanwälte beraten umfassend

Sieht eine Versicherung Ausnahmen vor, so werden diese zumeist unterhalb jener Leistungen aufgeführt, die in jedem Fall reguliert werden. Dort heißt es in der Regel: „Nicht versichert sind Schäden, die…“. Nicht jeder Hausbesitzer muss einen Allround-Versicherungsvertag abschließen. Fachanwälte raten, genau zu überdenken, was Sinn macht und was nicht. Schließlich kann es praktisch allerorten zu heftigem Schneefall mit erheblichen Folgen kommen. Anders gilt für Überschwemmungen, die naturgemäß nur an Gewässern, Flüssen und dem Meer zu erwarten sind.

Situationsaufnahmen im Schadensfall

Kommt es zu Elementarschäden durch Unwetter so sind Hausbesitzer gehalten, möglichst unverzüglich alle Schäden zu dokumentieren. Nur so lässt sich eine spätere, lückenlose Regulierung sicherstellen. Sogenannte Situationsaufnahmen, die mit der Kamera aufgenommen und mit Datum versehen werden, schaffen Klarheit. Solche Aufnahmen dokumentieren auch Folgeschäden, die durch die eigentliche Schadens-Ursache aufgetreten sind. Hierzu zählt etwa Hochwasser, das in Folge einer überfüllten Kanalisation plötzlich durch die Abwasserleitungen im Keller hochschießt.

Leistungsentzug bei bekannten Gefahren

Kein Hausbesitzer kann zum Abschluss einer solchen Versicherung gegen Naturgewalten gezwungen werden. Doch es gilt: Wer beispielsweise nahe an einem Gewässer wohnt und es in dieser Gegend häufig zu Hochwasser kommt, für den kann es im Schadensfall besonders teuer werden. Bleibt das Haus trotz bekannter Naturgewalten versicherungstechnisch nicht ausreichend geschützt, so kann ein Gutachter im Schadensfall entscheiden, der Schaden sei „grob fahrlässig“ herbeigeführt worden. In der Folge werden Leistungen gekürzte oder fallen am Ende ganz weg.
 

Finanzielle Absicherung durch eine geeignete Versicherung:

 
Verweise:
Unwetterschutz für Immobilien
Wohngebäudeversicherung sichert Hausbesitzer ab
Sturmschäden am Haus regulieren
Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

Share

Das könnte Sie ebenfalls interessieren