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Baudarlehen genießen künftig mehr Verbraucherschutz

Der Bau oder Kauf einer Immobilie zählt wohl zu den größten Projekten im Leben. Dies gilt auch in Hinblick auf die Finanzierung. Individuelle Konditionen spielen eine große Rolle. Wer sich vor Abschluss eines Baudarlehen gründlich informiert, steht auf der sicheren Seite. Auch sorgt die Europäische Union künftig mit neuen Regeln für mehr Sicherheit und Verbraucherschutz.

Baukredit

Der Verbraucherschutz im Bereich Baudarlehen wird künftig besser geschützt (Foto: kurhan / Clipealer.de)

Ist endlich soweit und künftige Immobilienbesitzer haben sich für ein ganz bestimmtes Bauprojekt oder eine fertige Traum-Immobilie entschieden, so steht die Finanzierung im Vordergrund. Trotz vielfältiger Möglichkeiten, sich im Vorfeld ausreichend zu den Konditionen für Baudarlehen zu informieren, so kommt es dennoch häufig im Laufe der Abzahlungsphase zu Problemen. Die Gründe können u.a. in einer zu oberflächlichen Informationsphase vor Vertragsabschluss oder an einer mangelhaften Transparenz der Anbieter liegen.

Pleiten, Pech und Pannen vermeiden

Risiken und Kosten erscheinen im Vorfeld anders als gedacht und entpuppen sich später als Auslöser für so manche Fallstricke bis hin zur Zahlungsunfähigkeit. Das muss nicht sein. Wenn abzuschließende Baudarlehen passgenau auf die Bedarfe der Kreditnehmer zugeschnitten sind, lassen sich Pannen, Pech und Pleiten während der gesamten Lauf- und Abwicklungszeit vermeiden. Darlehensnehmer zur Finanzierung einer Immobilie können künftig zudem mit Unterstützung durch neue Regeln der EU rechnen. Diese sorgen für eine Stärkung der Verbraucher mittels mehr Informationen und einem Recht auf vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten der Baudarlehen.

Mehr Rechte für Verbraucher

Konkret müssen Verbraucher, die innerhalb der EU Baudarlehen für die Wunsch-Immobilie aufnehmen, künftig vor Abschluss des entsprechenden Vertrags umfassend und klar verständlich über Risiken und Kosten aufgeklärt werden. Zudem gibt es Erleichterungen, um die jeweiligen Baudarlehen vorzeitig tilgen zu können. Als besonders wichtiger Punkt ist zu werten, dass Kreditnehmer, die eine Rückzahlung des Darlehens für die Immobilie nicht mehr schultern können, vom Anbieter Lösungsvorschläge erhalten müssen, die zu ihren Gunsten ausfallen.

Neue Regeln gelten ab April 2015

Damit will die Europäische Union Verbraucher zukünftig vor hohen Schulden bewahren, die kaum noch rückzahlbar sind. Gelten werden die neuen Regeln voraussichtlich ab April 2015. Die europäischen Staaten müssen die gefundenen Kompromisse lediglich noch formal annehmen. Damit treten die Gesetze in Kraft, die auch als Folge der negativen Vorkommnisse in der Vergangenheit anzusehen sind. Hierzu zählen, wie etwa geplatzte Immobilienblasen in Irland und Spanien.

Aufklärung im Bereich Baudarlehen wird Pflicht

Besondere Priorität erhält auch die Aufklärungspflicht der anbietenden Bank zur Zins- und Tilgungslast. Finanzinstitute müssen ein verpflichtendes EU-Infoblatt bieten. Hier können Kunden, die einen Hypothekarkredit aufnehmen, die Konditionen sehr gut vergleichen. Denn hiermit wird die vergleichende Darlegung von Festzinskrediten und Darlehen mit variabler Verzinsung zur Pflicht. Damit haben die Verbraucher die Wahl, sich zwischen einem variablen oder dem langfristig ausgerichteten, stabilen Festzinssatz zu entscheiden.

Langfristige Baudarlehen vorzeitig kündigen

Auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung lässt sich mit den neuen Regelungen realisieren. Da Immobilienkredite in der BRD über eine verhältnismäßig lange Zinsbindung von zehn bis zu 30 Jahren verfügen, erhalten Verbraucher nunmehr die Möglichkeit der vorzeitigen Rückführung der Baudarlehen. Bisher gab es kaum Möglichkeiten, die vereinbarte Laufzeit vorzeitig zu beenden, ohne sehr teure Entschädigungszahlungen leisten. Die Abgeltungszahlungen bleiben zwar in ihrer Substanz bestehen, werden nunmehr jedoch in ihrer Höhe deutlich zurückgefahren.

Anbieter zukünftig unter Kontrolle

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, mag sich die EU gedacht haben. Denn ab 2015 stehen Anbieter der Baudarlehen unter verschärfter Kontrolle. Erforderlich ist nunmehr eine Zulassung für Tätigkeiten im Bereich Vergabe von Baudarlehen. Zudem müssen sich Anbieter künftig in einem Register eintragen. Der Grund: Die Europäische Union möchte verhindern, dass Kunden zu besonders teuren Darlehen überredet werden. Schließlich wird Kunden auch ein Rücktrittsrecht garantiert, womit die Verbraucherrechte im Bereich Baudarlehen insgesamt deutlich gestärkt werden.

Infos zur Baufinanzierung:

 
Verweise:
Annuitätendarlehen zur Finanzierung der Immobilie
Immobilie als Kapitalanlage – Was ist zu beachten?
Baufinanzierung – vergleichen und sparen
Finanzierung – der variable Kredit
Gute Zeiten für die Anschlussfinanzierung
Günstige Baudarlehen von der KfW
Baudarlehen – Tilgungsbeginn gut planen

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