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Heizöltank im Garten bleibt weiter ohne Prüfpflicht

Der Heizöltank im Garten spart Platz im Keller des Einfamilienhauses. Auch bei der Prüfpflicht kommen Hausbesitzer kleinerer Anlagen gut weg. Denn verpfichtende Kontrollen richten sich nach der Größe des Tanks. Liegt das Fassungsvermögen unterhalb von 10.000 Litern, so kommen Besitzer dieser Behältnisse auch weiterhin ohne gesetzlich angeordnete Inspektionen davon.

Brenstofftank

Auch ohne Prüfpflicht sollte der Heizöltank regelmäßig kontrolliert werden (Foto: stocking / Clipdealer.de)

Der oberirdisch gelegene Heizöltank im Garten erfreut sich auch weiterhin großer Beliebtheit. Schließlich spart er viel Platz im Hau und kommt Besitzern von Einfamilienhäusern ohne Keller sehr gelegen. Zudem werden weitreichende Kontrollen beim Heizöltank erst ab einer bestimmten Größe zum Zug. Besitzer kleiner Anlagen mit einem Fassungsvermögen bis zu 10.000 Litern kommen somit in der Regel komplett um ein Prüfverfahren herum.

Neue Verordnung für Heizöltank nicht in Kraft

Der Grund: Eine entsprechende Verordnung, die eine Prüfung auch für den kleinen Heizöltank bis zu 10.000 Litern vorsieht, ist gar nicht in Kraft. Zwar sah ein Entwurf des Umweltministeriums zunächst auch eine generelle Prüfpflicht für den Heizöltank ab 1.000 Litern vor. Davon betroffen wären dann Millionen Haushalte in Deutschland. Schließlich aber traf der neue Entwurf zur Freude der Verbraucher nicht in Kraft. Experten hingegen waren sich zuvor relativ sicher, dass eine neue Regelung, die auch Heizöltank Besitzer mit 1.000 Litern Fassungsvermögen in die Pflicht nimmt, in Kraft tritt.

Heizöltank Verordnung bisher Ländersache

Augenblicklich werden derartige Verordnungen in der BRD noch immer von den einzelnen Bundesländern geregelt. Sie bestimmen, zu welchem Zeitpunkt, wie häufig und welche Heizöltanks überprüft werden müssen. Eine ganz neue Verordnung sollte diese Bestimmungen ursprünglich zu einer Vereinheitlichung führen. Doch bisher ist es nicht zum Inkraftreten einer solchen Regelung t gekommen. Offen bleibt, ob und wann eine solche Regelung in Kraft treten könnte.

Künftig wird EU-Recht maßgeblich

Der bisherige Entwurf der Ministerien für Regelungen zum Heizöltank gehe laut Experten nunmehr zunächst in das sogenannte „EU-Notifizierungsverfahren„. Denn hinsichtlich neuer Entscheidungen im diesem Bereich müsse künftig EU-Recht umgesetzt werden, welches dann automatisch zum nationalen Recht wird. Wie lange die Prozesse der Umsetzung dauern, ist noch unklar. Laut IWO sind hierfür einige Monate angesetzt. Eine Neuregelung kann in Deutschland überhaupt erst verabschiedet werden, wenn ein neues Bundeskabinett gebildet ist.

Zustimmung des Bundesrats erforderlich

Danach ist dann allerdings auch noch der Bundesrat gefragt. Erst dann, wenn auch diese Instanz zustimmt, treten mögliche Änderungen gegebenenfalls in Kraft. Bis dahin gilt die alte Regel. Sie sieht vor, dass generell alle unterirdischen Heizöltanks sowie Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.

Oberirdischen Tanks ab 1.000 Litern hingegen müssen sich laut IWO nur dann einer Prüfung unterziehen, sofern sie in einem Wasserschutzgebiet liegen. Im Entwurf der neuen Verordnung, die das Bundesumweltministerium im Sommer veröffentlichte, ist dies ebenfalls so geregelt.

Sorgfaltspflicht betrifft auch oberirdischen Heizöltank

Ganz unabhängig von derzeit geltenden Regeln für den Heizöltank sind Hausbesitzer gut beraten, wenn sie ihren oberirdischen Heizöltank auch dann warten lassen, wenn keine Pflicht dazu besteht. Denn grundsätzlich obliegt Betreibern einer solchen Anlage die sogenannte „Betreiber- und Sorgfaltspflicht„. Dichtigkeit und Funktion sollten regelmäßig kontrolliert werden. Geschieht dies nicht, so kann es im Schadensfall zu hohen Kosten im Bereich Sanierung kommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Öl austritt und den Boden kontaminiert.

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