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Hausboot als Dauerwohnsitz – ist das erlaubt?

Leben und Wohnen in einem Hausboot – so mancher Freund des extravaganten Lebensstils hat vielleicht daran schon einmal gedacht. Der Trend zu sogenannten „Floating Homes“ nimmt auch in Deutschland zu. Doch ist ein Hausboot als dauerhafter Wohnsitz überhaupt erlaubt? Wer besonders nahe am Wasser baut, sollte auf Schwierigkeiten bei den Genehmigungsverfahren gefasst sein.

Hausboote

Floating-Homes bieten Luxus in maritimer und besonders attraktiver Lage. (Foto: numismarty / Clipealer.de)

Für Wasserratten & Co. kann es wohl kaum etwas Attraktiveres geben, als dauerhaft in einem Hausboot zu wohnen. Immerhin gibt es neben den bekannt schlichten Hausbooten aus umgebauten alten Schiffen auch Domizile in Luxusausführung. Bei den sogenannten „Floating Homes“ handelt es sich um besonders attraktive und äußerst komfortable Häuser, die auf dem Wasser schwimmen. Freunde solcher Hausboote genießen den einzigartigen Komfort und das natur- und wassernahe Wohnen – und dies auch mitten in der Großstadtmetropole.

Das Hausboot liegt ganz im Trend

Wer die Existenz von Hausbooten nur mit Metropolen wie etwa Amsterdam und Kopenhagen in Verbindung bringt, der irrt. Zwar zeigt sich das Marktsegment „Hausboot“ in Deutschland noch von der eher bescheidenen Seite. Doch auch hierzulande gibt es einen zunehmenden Trend zum Wohnen und Leben im Hausboot. Hamburg beispielsweise wirbt inzwischen mit Liegeplätzen für Hausboote, die in der Karte der Eignungsflächen zusammengestellt sind. In der Hansestadt gibt es bereits relativ viele Hausboote.

Städtebaulicher Akzent und Belebung der Wasserflächen

Hierzu zählt nicht nur das Hausboot, das als privater Wohnraum dient. Auch Hotels und Museen sowie gewerbliche Unternehmungen haben den Charme eines solchen Standorts erkannt. Die Stadt freut es, denn die Belebung der Wasserflächen setzt einen gewünschten städtebaulichen Akzent und soll künftig weiter ausgebaut werden. Ebenso zeigen sich die Hauptstadtmetropole Berlin sowie einige Gegenden im Bundesland Brandenburg von der aufgeschlossenen Seite für das Wohnmodell Hausboot.

Genehmigungsverfahren schleppen sich hin

Anderenorts hingegen lassen Genehmigungsverfahren noch immer viel zu lange auf sich warten. Es mangelt an Richtlinien. So tun sich die Bauämter oftmals sehr schwer, Genehmigungen zu erteilen. Dabei gilt für Bauten auf dem Wasser das komplizierte Baurecht in der Regel nicht. Dennoch wird die Erschließung deutscher Gewässer trotz erheblicher Nachfrage vielerorts zu einer wahren Geduldsprobe.

Vorbild für eine Kultur der Hausboote

Städte wie Hamburg dienen dann schon eher als Vorreiter. In der Hansestadt wurde bereits vor Jahren beschlossen, in einem ersten Schritt 75 Liegeplätze für Hausboote freizugeben. Nach und nach wird dieser Bereich weiter erschlossen. In Berlin zählen Hausboote ebenfalls ganz selbstverständlich zum städtischen Bild. Bremen zieht nach und auch in der Lausitz, in einem Gebietsstreifen zwischen Berlin und Dresden, lebt der Trend zum Hausboot auf. In den zurückliegenden Jahren wurden hier brachliegende Flächen rund um den einstigen DDR- Braunkohletagebau geflutet. Nun schwimmen Hausboote auf dem Wasser und es gibt sogar ein Hausboot-Feriendomizil.

Hausboot

Auch das klassische Hausboot in attraktiver Uferlage liegt ganz im Trend (Foto: beisea / Clipealer.de)

    Infos auf einen Blick:

  • Ein Hausboot muss allen geforderten, sicherheitstechnischen Ansprüchen genügen.
  • Ein Führerschein ist für ein Hausboot nicht erforderlich, da sich ein Hausboot in der Regel nicht fortbewegt.
  • Ein Hausboot benötigt zumeist alle zehn Jahre ein sogenanntes Schwimmfähigkeits-Zertifikat. Dabei werden die Stahlrümpfe des Bootes überprüft. Die Bewohnbarkeit wird dann entweder weiter genehmigt oder so lange untersagt, bis entsprechende Reparaturen am Hausboot durchgeführt sind.
  • Interessenten für einen Liegeplatz können sich an das jeweilige Wasser- und Schifffahrtsamt wenden. Diese Behörde ist für die Landwasserstraßen sowie die Vergabe von Liegeplätzen zuständig.
  • Wer einen solchen Platz ergattert, sollte sich umgehend mit den Besitzern möglicher Zugangs- bzw. Zufahrtswege zum Wassergrundstück in Verbindung setzen. Denn diese dürfen nur mit Genehmigung bzw. möglicher Pacht genutzt werden.
  • Pächter und Besitzer von Wassergrundstücken, die bewohnt werden, müssen auch Anschlüsse an die Wasser- und Stromversorgung sowie Postdienste und Müllabfuhr regeln.
  • An das Schifffahrtsamt ist vom Eigner des Hausbootes eine jeweils festgelegte Pacht für das Wegerecht zu entrichten. Für die Hauptstadtmetropole Berlin müssen Bootseigner augenblicklich 1,02 Euro pro Quadratmeter Bootsfläche zahlen. In besonders zentraler Lage liegt der Preis bei 1,53 Euro pro Quadratmeter.

Nutzungsvereinbarungen für Wassergrundstücke

Wer ein Hausboot zum Wohn- und Lebensmittelpunkt erklären will, der sollte bedenken, dass sich das entsprechende Wassergrundstück in der Regel nur pachten lässt. Damit wird das neue Domizil zu einem Wohnort auf Zeit. Will der Eigentümer des Wassergrundstücks die Pacht nicht verlängern, ist es erst einmal aus mit der Hausboot-Idylle. Klare Nutzungsvereinbarungen über viele Jahre oder gar Jahrzehnte können das Risiko mindern und den Standort auf lange Sicht sichern.

Verweise:
Baugrund stets begutachten lassen
Baugrund – Untersuchung sollte obligatorisch sein
Grundstück kaufen
GRUNDSTÜCK: Erschließungskosten prüfen
Grundbuch und Grundbuchauszug
Erschließung Grundstück
Vermessung von Grundstücken

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