• Home
  • Ideen
  • Kurioses
  • Wohnen
  • Architektur
  • Fertighaus
  • Passivhaus
  • Hausbau
  • Finanzierung
  • Versicherung
  • Bauforum
  • 01. Juli 2011

    Unter Druck bei der Bauabnahme?

    Die Bauabnahme zählt zu den wichtigsten Rechtsschritten innerhalb eines Bauvorhabens. Besonders Bauherren von Fertighäuser werden gelegentlich mit einer besonderen Klausel zur Eile gedrängt. Zu solchen Schnellschüssen sollte sich kein Bauherr drängen lassen!

    Die Bauabnahme

    Eile bei der Bauabnahme ist völlig unangemessen. (Foto: Florea Marius Catalin / iStockphoto)

    Wenn sich die lange Bauphase dem Ende nähert, atmet nicht nur der Bauherr auf. Auch das Bauunternehmen ist froh, wenn endlich der Tag der Bauabnahme kommt. Bei erfolgter Abnahmen wird das Unternehmen kräftig entlastet. Die wichtigsten Merkmale dazu sind:

    • Die Haftung für den Neubau geht auf den Bauherren über
    • die Gewährleistungsfrist beginnt.
    • die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um
    • die Schlussrechnung wird fällig.

    Da die Bauabnahme nach der Vertragsunterzeichnung zu den elementarsten Rechtsschritten innerhalb eines Bauvorhabens zählt, sollen sich Bauherren zur Bauabnahme niemals drängeln lassen. Doch leider kommt es immer wieder einmal zu solchen Bedrängnissen. Mit folgender Klausel sollen besonders Bauherren von Fertighäusern mächtig unter Druck gesetzt und zu einer schnellen Abhandlung der Bauabnahme gedrängt werden:

    “Der Bauherr ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung des Bauwerkes das Bauwerk abzunehmen.”

    Bauherren, die eine solche Klausel in ihrem Bauvertrag vorfinden, sollten wissen, dass diese Regelung ungültig ist. Selbst dann, wenn der Vertrag unterschrieben wurde, ist eine solche Vereinbarung hinfällig, denn die Klausel ist intransparent und verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Klar geregelt ist dies unter § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

    Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollte keinesfalls auf die sogenannte förmliche Bauabnahme verzichten, rät daher auch der Verband Privater Bauherren (VPB). Zudem rät der Verband dazu, grundsätzlich einen professionelle Experten, wie etwa einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauabnahme ist ein so schwerwiegendes Kapitel, dass sie am Besten von einem Experte begleitet werden sollte, empfehlen die Fachleute.

    Verweise:

    BAUMÄNGEL – rügen, aber richtig
    Die Suche nach dem richtigen Baubegleiter
    Bauabnahme: Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler
    BAUABNAHME: Auf Vertragsklauseln achten


    Verfasst von Ursula Pidun

    Zu diesem Artikel gibt es Noch keine Kommentare. Kommentar verfassen »

    Schlagwörter, , ,


    « »

    Kommentar schreiben


    Online Magazin Konzept und Realisierung Barrakuda Onlinemarketing